Home Service Immobilie in Kroatien geerbt? Was Erben aus Deutschland und Österreich wissen sollten!

Immobilie in Kroatien geerbt? Was Erben aus Deutschland und Österreich wissen sollten!

von Norbert Rieger
0 Kommentare 7 Minuten Lesezeit

Kroatien oder Deutschland?

Kroatien-Nachrichten: Herr Đokić, ein Leser aus München erbt von seinem Vater ein Haus in Istrien. Wo läuft das Erbverfahren, in Deutschland oder in Kroatien?

Stefan Đokić: Das hängt fast immer an einer einzigen Frage: Wo hat der Verstorbene zuletzt gelebt? Seit dem 17. August 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung. Danach sind die Gerichte des Landes zuständig, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und grundsätzlich gilt auch das Erbrecht dieses Landes. Und zwar für den gesamten Nachlass, egal wo die einzelnen Vermögensteile liegen. Hat der Vater in München gelebt, ist das Nachlassgericht in München zuständig, auch für das Haus in Istrien, und es gilt deutsches Erbrecht. Ein kroatisches Verfahren gibt es dann nicht. Für Österreicher gilt dasselbe, dort ist entsprechend das österreichische Verlassenschaftsgericht zuständig.

Und umgekehrt?

Đokić: Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Kroatien verlegt hat, etwa im Ruhestand, dessen Nachlass wird in Kroatien abgewickelt. Auch hier komplett, also einschließlich des Kontos in Deutschland oder der Wohnung in Graz. Und es gilt kroatisches Erbrecht. Das wissen viele nicht, die hierherziehen. Das kroatische Recht unterscheidet sich vom deutschen vor allem bei der gesetzlichen Erbfolge, also dann, wenn es kein Testament gibt. Wer das nicht möchte, kann im Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen, also deutsches oder österreichisches Erbrecht. Das Verfahren selbst führt in Kroatien übrigens in der Regel ein Notar im Auftrag des Gerichts.

Gibt es Ausnahmen?

Đokić: Zwei, die in der Praxis wichtig sind. Die erste betrifft vor allem Kroaten, die in Deutschland leben und im Testament kroatisches Recht gewählt haben. Dann können sich die Erben unter Umständen darauf einigen, dass das Verfahren in Kroatien geführt wird. Die zweite ist häufiger, als man denkt: Ist jemand vor dem 17. August 2015 gestorben, gelten die alten Regeln, und für eine Immobilie in Kroatien braucht es dann ein kroatisches Nachlassverfahren. Wir sehen oft Grundbuchauszüge, in denen noch die Großmutter steht, die vor zwanzig Jahren gestorben ist. Darum hat sich einfach nie jemand gekümmert.

Das Europäische Nachlasszeugnis

Bleiben wir beim Leser aus München. Das Nachlassgericht dort ist zuständig. Wie kommt er dann ins kroatische Grundbuch?

Đokić: Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis, kurz ENZ. Das ist ein einheitliches Dokument, das mit der Erbrechtsverordnung eingeführt wurde, damit Erben ihre Stellung in jedem EU-Land nachweisen können, ohne dort ein neues Verfahren zu führen. Ausgestellt wird es auf Antrag von der Stelle, die für den Nachlass zuständig ist, in Deutschland also vom Nachlassgericht. Darin steht, wer Erbe ist, zu welchem Anteil und nach welchem Recht. Und es wirkt in allen Mitgliedstaaten gleich: Es gilt die Vermutung, dass stimmt, was drinsteht. Das Grundbuch ist ausdrücklich einer der Orte, für die es gedacht ist.

Reicht nicht einfach der deutsche Erbschein?

Đokić: Der Erbschein ist ein deutsches Dokument, gemacht für den deutschen Rechtsverkehr. Für das kroatische Grundbuch ist das ENZ das Dokument, das die Verordnung genau dafür vorsieht. Man kann beides beim Nachlassgericht beantragen, auch gleichzeitig.

Gibt es beim ENZ etwas, das man wissen sollte?

Đokić: Ja, eine Kleinigkeit mit großer Wirkung. Das Original bleibt beim Gericht. Die Erben bekommen beglaubigte Abschriften, und die sind nur sechs Monate gültig. Das klingt nach viel Zeit. Wenn aber erst übersetzt, geprüft und eingereicht werden muss und das Grundbuchgericht noch eine Rückfrage hat, wird es schnell knapp. Man kann dann eine neue Abschrift beantragen, aber das kostet wieder Wochen.

Der letzte Schritt: das Grundbuch

Mit dem ENZ in der Hand ist also alles geregelt?

Đokić: Auf dem Papier ja. In der Praxis hakt es beim letzten Schritt, der Eintragung. Das ENZ ist ein europäisches Formular, das kroatische Grundbuch hat seine eigenen Anforderungen. Und die Verordnung lässt ausdrücklich jedem Land die Entscheidung, was es für eine Eintragung verlangt. Genau dazwischen entstehen die Lücken.

Zum Beispiel?

Đokić: Das deutsche Nachlassgericht schreibt hinein, wer zu welchem Anteil erbt. Welche Immobilie das konkret ist, steht oft gar nicht drin oder nur als „Haus in Rovinj“. Das kroatische Grundbuch arbeitet aber mit Einlagenummer, Parzelle und Katastralgemeinde. Bei mehreren Erben kommt hinzu, dass die deutsche Erbengemeinschaft nicht eins zu eins in das kroatische Grundbuch passt. Oft steht im Grundbuch auch gar nicht der Verstorbene, sondern noch dessen Vater, oder der Name ist anders geschrieben als im Nachlasszeugnis. Jeder Erbe braucht außerdem eine kroatische Identifikationsnummer, die OIB. Und nicht jedes Grundbuchgericht hat täglich mit einem ENZ zu tun. Rückfragen sind normal, Ablehnungen kommen vor.

Das klingt nach einem langen Weg.

Đokić: Jedes dieser Probleme für sich ist lösbar. Ärgerlich wird es, wenn man es erst bemerkt, nachdem der Antrag abgelehnt wurde und die sechs Monate fast abgelaufen sind.

Wie gehen Sie damit um?

Đokić: Wir haben über die Jahre ein Vorgehen entwickelt, mit dem die Eintragung durchgeht. In unserer Praxis bisher ohne Ausnahme. Wie das im Einzelnen aussieht, hängt vom Fall ab. Deshalb mein Rat: Wer eine Immobilie in Kroatien erbt, sollte sich früh beraten lassen und nicht erst dann, wenn das Grundbuchgericht den Antrag zurückgeschickt hat.

Wenn Sie es in einem Satz sagen müssten?

Đokić: Erledigt ist ein Erbfall erst, wenn die Erben im Grundbuch stehen. Und wer damit wartet, hat später nicht weniger Arbeit, sondern mehr Erben.

Zur Person

Stefan Đokić, LL.M. (Universität Regensburg), ist Rechtsanwalt in Pula und Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland. Seine Kanzlei begleitet vor allem Mandanten aus Deutschland und Österreich beim Immobilienkauf, bei Gesellschaftsgründung und Erbschaft in Kroatien. https://odvjetnik-dokic.eu/de

Redaktion Service
Bild: Odvjetnički ured Đokić

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