Hier erfahren Sie, was das Gesetz über den Abstand von Kreuzfahrtschiffen, Yachten und Segelbooten zu Schwimmern an Naturstränden vorschreibt.
Das Ankern und Festmachen von Mini-Touristenbooten, Yachten, Segelbooten und Katamaranen ist – unabhängig vom Standort – vor jeder Touristensaison, insbesondere aber in der Hochsaison, ein wichtiges Thema. Bei Fragen zu individuellen Situationen bemühen wir uns, Ihnen klare, eindeutige und prägnante Antworten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß, dass dieses Problem nicht mit der Zerstörung der Küste vergleichbar ist, aber es handelt sich hier um ein systemisches Problem der Nichtumsetzung von Gesetzen und der Untätigkeit von Institutionen. Die Kasjuni-Bucht bei Split verwandelt sich jede Touristensaison in einen Anlegeplatz für Schiffe. Die Mitarbeiter der Hafenbehörde reagieren nicht auf Hinweise, Anrufe oder E-Mails. Sie behaupten, die Sicherheit der Schifffahrt und der Kunden nicht zu gefährden und wollen nicht kommen. Die Fotos wurden heute aufgenommen – erklärt ein Leser aus Split.
Das Ankern von Schiffen und Booten in Strandnähe ist in der Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt und anderen einschlägigen Vorschriften geregelt. Die wichtigsten Regeln hängen von der Art des Strandes (künstlich angelegt oder natürlich) und dem Schiffstyp ab.
Grundlegende Abstandsregeln für die Verankerung
- Organisierte Strände (markiert, mit Bojen oder Zäunen):
- Das Ankern ist innerhalb von 50 Metern von einem Zaun oder einer Markierung eines gepflegten Strandes verboten.
- Naturstrände (unbebaut, ohne Zäune):
- Das Ankern ist innerhalb von 150 Metern vom Ufer eines natürlichen Strandes verboten.
- Wichtiger Hinweis: Diese Regeln gelten für alle Wasserfahrzeuge, einschließlich Yachten, Motorboote und Segelboote.
Weitere Einschränkungen und Ausnahmen
- Schnellboote und mit Jetantrieb ausgestattete Wasserfahrzeuge (Jetskis, Scooter): dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 Metern vom Ufer und nur in Gebieten fahren, in denen das Fahren nicht verboten ist.
- Anlegen am Ufer: Es ist verboten, ein Schiff so am Ufer festzumachen, dass irgendein Teil des Schiffes 50 Meter oder mehr vom Ufer entfernt ist.
- Schiffe dürfen sich dem Ufer nähern, um in einen Hafen, einen Ankerplatz oder ein Dock einzulaufen, müssen dann aber mit minimaler Geschwindigkeit und erhöhter Vorsicht fahren.
Praktische Empfehlungen
- In vielen kleineren Buchten und an Naturstränden kann die Einhaltung der 150-Meter-Regel aufgrund der Topografie schwierig sein, jedoch ist mit verstärkten Kontrollen und deren Durchsetzung zu rechnen, insbesondere in den Sommermonaten und an beliebten Orten.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Ankern erlaubt ist, empfiehlt es sich, offizielle Ankerplätze oder Bojen in Yachthäfen zu benutzen und in lokalen Anzeigen für Segler nachzusehen oder beim Hafenmeister nachzufragen.
- Das Ankern in unmittelbarer Nähe bestimmter Badebereiche ist ab sofort strengstens verboten. Innerhalb von 150 Metern um einen natürlichen Badebereich darf nicht ankert werden. Die Behörden werden dies voraussichtlich noch präzisieren, aber seien Sie vorerst darauf vorbereitet, dass in einigen Häfen oder Buchten in der Nähe beliebter Badebereiche Ankerverbotszonen eingerichtet werden könnten.
Abstrakt
- Mindestabstand zum Ankern vom angelegten Strand: 50 m vom Zaun/Schild.
- Mindestabstand zum Ankern vom natürlichen Strand: 150 m vom Ufer.
- Für Schnellboote und Motorroller: 300 m vom Ufer entfernt für Schnellboote.
- Das Ankern ist in Gebieten mit besonderen Beschränkungen verboten (z. B. Unterwasserkabel, Pipelines, vom Hafenmeisteramt ausgewiesene Zonen).
Die Einhaltung dieser Regeln gewährleistet die Sicherheit der Schwimmer und anderer Teilnehmer auf See und hilft, Geldstrafen und andere Sanktionen zu vermeiden.
Redaktion Nautik
Bild: Leserfoto





