Der Beförderer haftet für Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung von Passagieren verursacht werden, für Beschädigung, Mangel oder Verlust von Gepäck, wenn das schadenverursachende Ereignis während der Beförderung eingetreten ist. Manche müssen auf dem Weg zur Insel über einen Teil des blauen Meeres springen, um an ihr Seeziel zu gelangen. Hier kommen die mächtigen Gorostas ins Spiel, die sie Fähren …
Norbert Rieger: Guten Tag, bei "Nichtgefallen" einfach nicht lesen. Wir veröffentlichen gratis,...