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Gemäß Artikel 78 der Verordnung über die Ordnung im Hafen und die Nutzungsbedingungen des Hafens von Pula dürfen Fischerei, Sport und andere Aktivitäten in Form von organisierten Veranstaltungen, Wettbewerben und dergleichen im Hafen nur mit vorheriger Genehmigung der Hafenbehörde des Landkreises Pula und mit Zustimmung des Hafenmeisteramtes von Pula durchgeführt werden.
Für Einzelpersonen gilt Folgendes:
„Die Hafenbehörde des Landkreises Pula hat, im Bewusstsein der Interessen und der langjährigen Tradition der lokalen Bevölkerung, das Sport- und Freizeitfischen für Privatpersonen ausschließlich im markierten äußeren Bereich des Hafens gestattet, der auf der beigefügten Karte klar abgegrenzt ist. In dieser Zone ist das Angeln nur mit folgenden Angelgeräten erlaubt:
● Drift (maximal zwei Stück, mit maximal drei Haken pro Drift),
● Angelschnur (maximal zwei Stück, mit maximal drei Haken pro Angelschnur),
● Schleppangel oder Panula (maximal zwei Stück, mit maximal drei Haken pro Panula).
Dieselbe Verordnung verbietet das Fischen im Hafen zu kommerziellen Zwecken“, so die Hafenbehörde von Pula.
Das Angeln vom Ufer und von der Wasserstraße im Hafen von Pula ist daher verboten, außer in einer klar abgegrenzten Zone, in der Sport- und Freizeitfischen erlaubt ist. Das Angelverbot an der Küste wird durch Hinweisschilder angezeigt, vor allem aus Sicherheitsgründen, um Menschen, Schiffe und die Hafeninfrastruktur zu schützen.
Warum ist Angeln verboten?
Nachdem die Faktenlage geklärt ist, stellt sich natürlich die Frage nach den Gründen für das Verbot. Hier die Stellungnahme des Sportverbands Pula zu diesem Thema:
„Einer der Hauptgründe für die Einführung und Durchsetzung des Verbots ist die Tatsache, dass im Hafen von Pula leider häufig illegale Fischerei unter dem Deckmantel der Freizeitfischerei betrieben wird, worüber sich Berufsfischer bereits mehrfach beschwert haben. Laut Angaben der Hafenbehörde der Gespanschaft Pula wird diese Form der illegalen Fischerei trotz wiederholter Warnungen fast täglich und das ganze Jahr über von einer kleinen Gruppe von Personen durchgeführt. Die Hafenbehörde der Gespanschaft Pula ist derzeit nicht befugt, Sanktionen zu verhängen. Bis zur vollständigen Einrichtung des Hafenamtes obliegt die Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen die Fischereivorschriften anderen Stellen. Die Kontrolle und das Vorgehen werden durchgeführt von:
● der Fischereiaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei,
● Polizeibeamten des Innenministeriums,
● autorisierten Personen der Küstenwache der Republik Kroatien,
● Wirtschaftsinspektoren der staatlichen Aufsichtsbehörde (im Bereich Fisch und andere Meeresorganismen
),
● Schifffahrtssicherheitsinspektoren des Ministeriums für …“ „Meer, Transport und Infrastruktur“ – so die Erklärung der Pula ŽLU.
Redaktion Service
Bild: lup.hr






