Kroatien hat ein neues Regelwerk für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen eingeführt, das Arbeitgebern und Personalvermittlungsagenturen eine größere Verantwortung auferlegt, da die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte im Land 105.000 übersteigt.
Die neue Verordnung, die am Montag von Staatssekretärin Irena Petrijevčanin vom Innenministerium vorgestellt wurde, zielt darauf ab, die Lebensbedingungen und die Pflichten der Arbeitgeber besser zu definieren, wobei ein besonderer Fokus auf den Unterkunftsstandards und den Anforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens liegt.
Über 100.000 ausländische Arbeitskräfte in Kroatien
Derzeit sind 105.231 ausländische Arbeitskräfte mit gültigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Kroatien registriert. Die meisten sind in Branchen wie Tourismus, Gastgewerbe und Baugewerbe beschäftigt.
Im Jahr 2026 wurden die meisten Arbeitserlaubnisse an Bürger von Bosnien und Herzegowina (10.208) erteilt, gefolgt von Arbeitnehmern von den Philippinen, aus Nepal, Serbien und Nordmazedonien.
Jüngste Änderungen des Ausländergesetzes haben die Beschäftigungsverfahren bereits vereinfacht. Arbeitnehmer können nun leichter innerhalb desselben Arbeitgebers die Stelle wechseln, und Saisonarbeitsgenehmigungen werden für bis zu drei Jahre statt jährlich ausgestellt.
Ausländische Arbeitskräfte dürfen bis zu 90 Tage ohne Genehmigung des Arbeitsamtes oder bis zu neun aufeinanderfolgende Monate innerhalb eines Dreijahreszeitraums arbeiten. Dies hat zu einem Anstieg der Genehmigungsverlängerungen und der Saisonarbeit geführt.
Inspektionen decken weitverbreitete Unregelmäßigkeiten auf
Die Behörden stellten 10.765 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz fest, hauptsächlich im Bereich Arbeitsbeziehungen. Insgesamt wurden 1.328 Verstöße registriert, davon 47 % im Gastgewerbe und 22 % im Baugewerbe.
Die Bußgelder für Verstöße gegen die Arbeitssicherheit beliefen sich auf 1,2 Millionen Euro, während die Strafen für nicht gemeldete Arbeit insgesamt 3,2 Millionen Euro betrugen.
Hauptziele des neuen Regelwerks
Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Pflichten der Arbeitgeber zu stärken und die Bedingungen für ausländische Arbeitnehmer zu verbessern. Ihre Hauptziele sind:
• Für angemessene Unterbringung sorgen
• Ausbeutung durch Arbeitgeber oder Vermittler verhindern
• Vermeidung der Segregation ausländischer Arbeitskräfte
• Unterstützung einer besseren Integration in die kroatische Gesellschaft
Strengere Unterbringungsstandards eingeführt
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anforderungen an die Unterkunft. Arbeitgeber müssen nun bei der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen einen Nachweis über eine geeignete Unterkunft vorlegen.
Wohnraum muss klar definierten Standards entsprechen, darunter:
• Getrennter Wohn- und Schlafbereich
• Zugang zu Sanitäranlagen und Bereichen zur Lebensmittelzubereitung
• Funktionierende Strom-, Wasser- und Fensteranschlüsse
• Sichere Deckenhöhe für Bewegungen
Es wurden auch Mindestflächenvorgaben festgelegt. Jeder Arbeitnehmer benötigt mindestens 14 Quadratmeter, zuzüglich 6 Quadratmeter für jede weitere Person. Ein Haus mit 150 Quadratmetern bietet Platz für bis zu 10 Arbeitnehmer, während eine 56 Quadratmeter große Wohnung auf acht Personen beschränkt ist.
Arbeitgeber müssen einen notariell beglaubigten Mietvertrag oder eine Erklärung des Immobilieneigentümers vorlegen, aus der die Anzahl der Bewohner, die Miethöhe und die Größe der Immobilie hervorgehen.
Wird die Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt, darf die Miete 30 % des Nettogehalts des Arbeitnehmers nicht übersteigen und darf nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden.
Obligatorische Gesundheitsdokumentation
Ausländische Arbeitnehmer müssen nun bei Einreichung ihres ersten Antrags unabhängig von der Aufenthaltsdauer einen Nachweis über ihren Gesundheitszustand und ihren Impfstatus vorlegen.
Medizinische Untersuchungen müssen über regionale öffentliche Gesundheitsinstitute oder das Kroatische Institut für öffentliche Gesundheit durchgeführt werden.
Neue Formen eingeführt
Das Regelwerk führt zwei neue Formulare ein:
• Formular 17a: Erklärung des Arbeitgebers zur Bestätigung angemessener Unterbringung
• Formular 18a: Gesundheits- und Impfstatusbescheinigung
Diese Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden entwickelt, um eine bessere Überwachung und einen besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.
Inkrafttreten
Das neue Regelwerk tritt acht Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Redaktion Politik
Bild: zVg.







