Die kroatische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des kroatischen Immobilienmarktes verabschiedet. Dieser sieht die Einführung eines neuen Rechtsrahmens vor, der die Transparenz verbessern und den Verbraucherschutz stärken soll.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Beziehungen zwischen Käufern, Verkäufern, Mietern und Immobilienagenturen zu klären und gleichzeitig klarere Standards für die von Immobilienvermittlern erbrachten Dienstleistungen festzulegen.
Ivan Jelaska, Präsident des kroatischen Verbandes der Immobilienmakler, sagte in der HRT-Sendung „Potrošački kod“, dass das Hauptziel des neuen Gesetzes darin bestehe, die Transparenz zu erhöhen und den Bürgern, die Immobilientransaktionen tätigen, mehr Sicherheit zu bieten.
Jelaska sagte, es habe einige Missverständnisse bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen gegeben, insbesondere in Bezug auf die Provisionen für Immobilienmakler.
Er erklärte, es habe sich die Annahme verbreitet, dass Käufer keine Maklergebühren mehr zahlen müssten. Er merkte jedoch an, dass Käufer weiterhin Immobilienmakler beauftragen und deren Dienste in Anspruch nehmen könnten, wenn sie dies wünschten.
Eine der wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen besteht darin, dass Maklerbüros Besichtigungen nicht mehr von einer bestimmten Vereinbarung mit dem Käufer abhängig machen dürfen. Gleichzeitig würde der Gesetzentwurf es Maklerbüros ermöglichen, die Besichtigung einer Immobilie nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Jelaska hob zudem das rasante Wachstum der Anzahl der in Kroatien tätigen Immobilienagenturen hervor. Derzeit gibt es im Land rund 1.500 Agenturen, eine Zahl, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist.
Er sagte, der zunehmende Wettbewerb habe die Erwartungen innerhalb der Branche verändert. Verkäufer verlangten nun umfassende Marketingstrategien, Videopräsentationen, qualitativ hochwertigen Service und ständige Erreichbarkeit von den Agenturen.
Laut Jelaska dürften diese Marktanforderungen als langfristiger Filter wirken und Agenturen, die sich an die modernen Erwartungen anpassen, dabei helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Der Immobilienmakler Filip Brkan sagte, dass sowohl nach der geltenden Gesetzgebung als auch nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetz potenzielle Käufer im Allgemeinen nicht verpflichtet seien, für eine Immobilienbesichtigung zu bezahlen.
Er merkte jedoch an, dass eine Ausnahme gelten könne, wenn eine Agentur in ihren Geschäftsbedingungen klar definierte Gebühren für die Besichtigung festgelegt habe und der potenzielle Käufer im Voraus umfassend über diese Kosten informiert worden sei.
Brkan äußerte zudem Bedenken hinsichtlich nicht registrierter Agenturen, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens agieren, und bezeichnete diese als eine der größten Herausforderungen für den Immobilienmarkt.
Er sagte, viele Beschwerden von Verbrauchern bezögen sich auf Agenturen, die ohne ordnungsgemäße Registrierung oder Lizenzierung tätig seien, und riet Käufern und Verkäufern, sich vor dem Eingehen einer Geschäftsvereinbarung zu vergewissern, dass eine Agentur über eine Lizenz verfüge.
Brkan erklärte, dass lizenzierte Makler verpflichtet seien, sich auszuweisen und auf Anfrage ihre Lizenzdaten vorzulegen. Er riet Verbrauchern, Makler nach ihrem vollständigen Namen, den Angaben zu ihrer Agentur und ihrer Lizenznummer zu fragen.
„Wenn sich jemand weigert, seinen Namen, seine Agenturinformationen oder seine Lizenznummer anzugeben, ist dieser Agent nicht der Richtige für Sie“, sagte Brkan.
Der Gesetzesvorschlag wird nun das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor neue Regelungen offiziell in Kraft treten können.
Redaktion Politik
Bild: kroati.de




