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Unverfrorenheit auf Cres

von Norbert Rieger
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Ein in Hamburg registrierter Katamaran belegte die gesamte Bucht mit vier am Ufer befestigten Tauen und einem Anker quer durch die Mitte im Aquarium des südlichen Teils der Insel Cres – Punta Križa.

Dies ist kein Einzelfall, sondern die Regel bei solchen Liegeplätzen. Der Katamaran hat AIS eingeschaltet und kann daher leicht geortet werden – so ein Leser, der über die Unverfrorenheit mancher Segler empört ist.

Nach kroatischen Seefahrtsvorschriften gilt das Festmachen eines Schiffes (Segelboot, Katamaran oder eines anderen Objekts) mit Tauen an beiden Seiten der Bucht, sodass es in der Mitte bleibt, als gefährliches Seevergehen.

Gemäß der Verordnung über die Sicherheit der Schifffahrt in Binnengewässern und im Küstenmeer der Republik Kroatien (Amtsblatt 52/2025) wurde eine strenge räumliche Begrenzung für das Ankern und Festmachen entlang der Küste eingeführt:

Das gesamte Verankerungssystem – einschließlich Schiff, Verankerungsleinen und dem sichtbaren Teil der Ankerkette – darf sich nicht mehr als 50 Meter vom Ufer erstrecken .

Die Entfernung wird vom Land bis zu dem Punkt gemessen, an dem die Ankerkette die Meeresoberfläche durchbricht.

Durch das Festmachen mitten in der Bucht mit zwei gegenüberliegenden Tauen wird diese 50-Meter-Grenze fast immer drastisch überschritten, wodurch das Schiff den öffentlichen Raum der Bucht unrechtmäßig in Anspruch nimmt.

Verbot des Festmachens an Bäume und der Zerstörung der Küstenlinie

Es sei darauf hingewiesen, dass dieselbe Verordnung (Artikel 53) auch eine Nulltoleranz gegenüber improvisierten Verankerungen an Land einführte.

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Das Befestigen an Vegetation ist verboten: Es ist strengstens verboten, Seile so zu befestigen, dass die Flora beschädigt wird (z. B. durch Umwickeln von Kiefern, Macchia usw.).

Es ist verboten, die Felsen zu beschädigen: Das Einschlagen von Heringen in die Felsen oder das Spannen von Seilen über scharfe natürliche Felsformationen ist ebenfalls strafbar.

Folgen und Strafen

Die Wasserschutzpolizei, die Hafenpolizei und die Hafenmeister führen verstärkte Kontrollen in den Buchten durch. Wer bei einem solchen Verstoß erwischt wird, riskiert Folgendes:

Dem Kapitän des Schiffes drohen Geldstrafen von bis zu mehreren tausend Euro .

Anordnung des Schiffsinspektors zur sofortigen Entfernung des Schiffes vom Unglücksort.

Bei wiederholten Verstößen erfolgt der vorübergehende oder dauerhafte Entzug der Betriebserlaubnis für das Schiff.

Korrekte und legale Art des Festmachens

Sie sollten das Schiff über den Bug ankern (innerhalb zulässiger Zonen, in denen das Ankern nicht ausdrücklich verboten ist) und es gegebenenfalls mit Heckleinen auf derselben Seite des Ufers sichern, und zwar so, dass das gesamte System nicht länger als 50 Meter vom Land entfernt ist. Achten Sie darauf, dass die Leinen nicht um Bäume gewickelt werden oder die Küstenvegetation beschädigen.

Redaktion Nautik
Bild: zVg.

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