Die gesetzliche Definition von Glücksspiel Laut dem Gesetz über Glücksspiele (Amtsblatt Nr. 87/09, 35/13, 158/13, 41/14, 143/14), wird Glücksspiel als Spiel definiert, bei dem dem Teilnehmer gegen eine bestimmte Zahlung (eine Wette) die Möglichkeit geboten wird, Geld, Sachen, Dienstleistungen oder Rechte zu gewinnen, wobei der Gewinn oder Verlust größtenteils vom Zufall oder einem anderen unsicheren Ereignis abhängt. Dies gilt auch …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...