Wer in einem Land urlaubt, für welches die höchsten Reisewarnstufen gelten, könnte den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung verlieren. Insofern man in einem Westbalkan-Land, Schweden, Portugal, Großbritannien oder in einem anderen Staat Urlaub macht, für welche Österreich die höchsten Reisewarnungen (Stufe 5 und 6) ausgesprochen hat und dort erkrankt bzw. in Isolation muss, der den Anspruch auf Entgeltsfortzahlung für die Dauer der …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...