Siebenundzwanzig Personen wurden wegen Gleitschirmfliegens mit einer Geldstrafe belegt!
Die Beamten der Wasserschutzpolizei Split setzten ihre Überwachung des Schiffsverkehrs fort und verhängten dabei gegen 51 Personen Bußgelder wegen Verstößen, hauptsächlich gegen das Seeschifffahrtsgesetz. Die meisten Verstöße betrafen das sogenannte Planieren.
Zwanzig Personen wurden mit einer Geldstrafe belegt, weil sie Motorboote und Jetskis, Motorjets und ähnliche Wasserfahrzeuge mit hydrodynamischem Auftrieb in einem Abstand von weniger als 300 Metern zur Küste betrieben und damit gegen die Vorschriften zur Sicherheit auf See verstoßen hatten. Beim Betrieb von Motorbooten, Motorjets und ähnlichen Wasserfahrzeugen mit Jetantrieb ist die Einhaltung der Vorschriften und Verhaltensregeln auf See, insbesondere des vorgeschriebenen Mindestabstands zur Küste, zwingend erforderlich, um Unfälle zu vermeiden.
Elf Personen wurden mit einer Geldstrafe belegt, weil sie in einem verbotenen Bereich geankert und auf eine nicht erlaubte Weise geankert hatten.
Bei der Überwachung auf See ahnden die Polizeibeamten nicht nur die zuvor genannten Verstöße, sondern überprüfen bei jedem Vorgang auch, ob die Personen an Bord des Schiffes über die notwendigen Dokumente und Befähigungsnachweise zum Führen des Schiffes verfügen, ob die zulässige Personenzahl an Bord eingehalten wird, ob sich ein weiteres Besatzungsmitglied an Bord befindet usw.
Überwachung in den Gewässern von Hvar in Zusammenarbeit mit dem Hafenmeister
Gestern, am 22. Juni 2026, führten Polizeibeamte der Polizeistation Hvar zusammen mit Polizeibeamten der Wasserschutzpolizei und in Zusammenarbeit mit dem Hafenkapitän in den Gewässern der Paklinski-Inseln eine Überwachung auf See durch, wobei besonderer Wert auf die Kontrolle von Passagierbooten und Mietbooten gelegt wurde, um die Sicherheit des Schiffsverkehrs zu erhöhen.
Es wurden 19 Verstöße gegen die Schifffahrtsvorschriften festgestellt und geahndet, die meisten davon im Zusammenhang mit der Schiffsplanung (sieben Verstöße). Weitere Teilnehmer des Schiffsverkehrs wurden wegen Umladung, Anmietung eines Bootes ohne Lizenz, fehlender Dokumente, fehlender Polizeibegleitung usw. bestraft.
Die Polizeibeamten werden den Schiffsverkehr den ganzen Sommer über kontrollieren, sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben auf See.
– Angesichts der erhöhten Verkehrsdichte auf See weisen wir alle Teilnehmer des Seeverkehrs an, die Gesetze und Seeschifffahrtsregeln einzuhalten – so die Polizei.
Redaktion Nautik
Bild: MUP-Split




