Das kroatische Institut für öffentliche Gesundheit (HZJZ) warnte am Freitag Arbeitgeber und Agenturen, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, dass Drittstaatsangehörige, die für die Einreise nach Kroatien ein Visum benötigen, sich vor ihrer Ankunft in Kroatien einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen müssen.
Es handelt sich dabei hauptsächlich um Arbeitskräfte aus asiatischen und afrikanischen Ländern wie Indien, Bangladesch, den Philippinen, Ägypten, Usbekistan und Nepal. Alle müssen vor ihrer Einreise nach Kroatien ein Gesundheits- und Impfzeugnis vorlegen, wie die HZJZ betont.

Seit April dieses Jahres ist eine Gesundheits- und Impfbescheinigung (Formular 18a) obligatorischer Bestandteil des Antrags auf Erteilung der ersten befristeten Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die der Visumpflicht unterliegen.
Das Formular darf laut dem kroatischen Institut für öffentliche Gesundheit nicht älter als 90 Tage sein, wird in englischer Sprache ausgefüllt, wobei ein Teil vom ausländischen Arbeitnehmer ausgefüllt und unterschrieben wird, während der Gesundheitsteil von einem autorisierten Arzt mit Unterschrift und Stempel des Arztes und der Gesundheitseinrichtung ausgefüllt wird.
Der Arzt trägt auf dem Formular Informationen darüber ein, ob die Person wegen aktiver Tuberkulose behandelt wird, die Ergebnisse einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs, die Ergebnisse einer Stuhlkultur auf Salmonella Typhi und Salmonella Paratyphi A, B und C Bakterien sowie Informationen über Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus, Polio und Masern.
„Vor der Einreise nach Kroatien müssen Untersuchungen durchgeführt werden.“
Das HZJZ betont ausdrücklich, dass alle oben genannten Tests vor der Einreise nach Kroatien im Herkunftsland des Arbeitnehmers durchgeführt werden müssen und dass die regionalen Gesundheitsämter und das HZJZ das Formular 18a nicht ausfüllen oder nachträgliche Tests zu dessen Vervollständigung durchführen, nachdem der Arbeitnehmer nach Kroatien eingereist ist.
Daher wird Arbeitgebern und Behörden empfohlen, vor der Organisation der Ankunft zu prüfen, ob das Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und beglaubigt ist, da ohne dieses das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Die Ende April in Kraft getretenen Änderungen der Verordnung über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen brachten eine Reihe neuer Regeln für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer mit sich.
Zusätzlich zum Gesundheits- und Impfstatuszeugnis (Formular 18a) wurde eine Bescheinigung über angemessene Unterbringung (Formular 17a) eingeführt, die beizufügen ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Die Verordnung legt außerdem erstmals detailliert die Mindeststandards für solche Unterkünfte fest, von der erforderlichen Fläche und Ausstattung bis hin zur maximal zulässigen Personenzahl und den Mietobergrenzen.
Das Kroatische Institut für öffentliche Gesundheit weist außerdem darauf hin, dass Formular 18a nicht mit der Gesundheitsuntersuchung bei Verlängerung eines befristeten Aufenthalts verwechselt werden sollte. Es handelt sich um zwei separate Verfahren: Das Gesundheitszeugnis wird vor der ersten Einreise nach Kroatien ausgestellt, die Gesundheitsuntersuchung bei Verlängerung des Aufenthalts hingegen findet in Kroatien statt.
Redaktion Politik
Bild: Hogrefe



