Kroatien hat einen Entwurf für ein neues Gesetz über das Gastgewerbe vorgestellt, das darauf abzielt, illegale Kurzzeitvermietungen zu bekämpfen, den Tourismussektor zu modernisieren und die nationale Gesetzgebung an neue EU-Vorschriften anzupassen.
Tourismus- und Sportminister Tonči Glavina stellte am Freitag den Vorschlag vor und skizzierte eine weitreichende Reform, die dem rasanten Wachstum von Kurzzeitvermietungen und den seit langem bestehenden Regulierungslücken entgegenwirken soll.
Im Zentrum des Gesetzesvorschlags steht ein starker Vorstoß zur Bekämpfung von nicht registrierten Unterkünften und der Schattenwirtschaft.
Die Behörden planen die Einführung eines einheitlichen Registrierungssystems für alle Anbieter von Kurzzeitvermietungen sowie einer obligatorischen Registrierungsnummer für jede Unterkunftseinheit.
Diese Maßnahme, die mit der neuen EU-Verordnung für Kurzzeitvermietungen übereinstimmt, soll verhindern, dass nicht registrierte Immobilien auf Online-Plattformen angeboten werden, und eine effektivere Überwachung durch die Behörden ermöglichen.
Die Kontrollbefugnisse werden ebenfalls erweitert. Neben der staatlichen Inspektion werden auch die Zollbehörden und die örtlichen Gemeindewächter befugt sein, illegale Gaststättentätigkeiten zu überwachen.
Der Gesetzentwurf legt einen starken Schwerpunkt auf die Digitalisierung. Sämtliche Verwaltungsverfahren, von Kategorisierungsanträgen bis zur Erteilung von Genehmigungen, werden über ein zentrales digitales Register abgewickelt.
Von diesem Schritt wird erwartet, dass er die Prozesse vereinfacht, den Verwaltungsaufwand reduziert und die Transparenz im gesamten Sektor erhöht.
Der Vorschlag sieht eine umfassende Überarbeitung der Regeln zur Kategorisierung von Unterkünften vor, einschließlich obligatorischer Neukategorisierungsfristen:
• Private Unterkünfte (Zimmer, Wohnungen, Ferienhäuser): alle 10 Jahre
• Andere Unterkunftsarten (Hostels, Lodges, Pensionen): alle 5 Jahre
• Hotels und Campingplätze: Verlängerung von alle 4 auf alle 5 Jahre
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Qualitätsbewertungen die aktuellen Gegebenheiten genau widerspiegeln und dass die Standards konsequent eingehalten werden.
Neue Regeln für den Gastronomiebetrieb
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Gastgewerbegenehmigungen für Wohnungen und Zimmer in Wohngebäuden zu erteilen, beseitigt wird und gleichzeitig klarere Definitionen für in Privathaushalten angebotene Dienstleistungen vorgegeben werden.
Landwirtschaftliche Betriebe, die im offiziellen Bauernregister eingetragen sind, können nun auch Handelsnamen wie „Agrotourismus“ oder „Touristenbauernhof“ verwenden – eine Praxis, die bisher nicht geregelt war.
Das Gesetz sieht außerdem ein Verbot des Ausschanks und des Konsums von Energy-Drinks in Gastronomiebetrieben vor und sieht die Nichtzahlung der Kurtaxe als Grund für den Entzug der Betriebserlaubnis vor.
Die Regierung erklärt, die Reformen seien Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus und zur Gewährleistung fairer Marktbedingungen. Gleichzeitig würden damit auch Bedenken hinsichtlich der Bezahlbarkeit von Wohnraum im Zusammenhang mit der Ausweitung von Kurzzeitvermietungen ausgeräumt.
Es wird eine Übergangsfrist eingeräumt, damit sich Unternehmen und private Vermieter an die neuen Regeln anpassen können.
Öffentliche Konsultation eröffnet
Der Gesetzentwurf liegt vom 17. April bis zum 18. Mai 2026 für 30 Tage zur öffentlichen Konsultation aus.
Nach Auswertung der Rückmeldungen wird die Regierung voraussichtlich die Gesetzgebung im Rahmen ihrer laufenden Reform des Tourismusmanagements in Kroatien abschließen.
Redaktion Politik
Bild: Dalmatinka-Media





