Der Stadtrat der Stadt Split diskutierte den Vorschlag für eine Entscheidung über die Höhe der Pauschalsteuer pro Bett, Wohneinheit auf einem Campingplatz und Wohneinheit in einer Robinson-Crusoe-Unterkunftseinrichtung.
Für das Gebiet der Zone I, das die Altstadt umfasst, einschließlich der Straßen Obala Lazareta, Obala hrvatskogo narodnog preporoda, Trumbićeva obala und andere, beträgt die Pauschalsteuer 250,00 € pro Bett.
In der Zone II, zu der die übrigen Stadtteile außerhalb des Altstadtkerns zählen, gilt eine geringere Pauschale, die bei 150,00 Euro pro Bett liegt.
Für die Zonen III und IV, zu denen die Ortsgemeinden Stobreč, Kamen, Slatina, Žrnovnica, Sitni Donji, Sitni Gornji und Srinjine gehören, beträgt die Pauschalsteuer 100,00 € pro Bett.
Redaktion Politik
Bild: Dalmatinka-Media