Die Gemeinde Preko nimmt einen Kredit in Höhe von einer Million Euro auf, um einen Friedhof zu bauen. Wurde die gesetzliche Höchstgrenze überschritten?
Die Regierung der Republik Kroatien hat der Gemeinde Preko einen langfristigen Kredit in Höhe von einer Million Euro von der Privredna banka Zagreb (PBZ) bewilligt. Die Mittel sind ausschließlich für die Umsetzung eines der wichtigsten lokalen Infrastrukturprojekte bestimmt – den Bau eines neuen Friedhofs in Preko.
Dem offiziellen Vorschlag des Finanzministeriums zufolge soll der Kredit über zehn Jahre ohne tilgungsfreie Zeit aufgenommen und in gleichen monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Es wurde ein fester Jahreszins von 3,4 Prozent vereinbart, die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 0,15 Prozent des Gesamtbetrags. Das Projekt erhielt zuvor die einstimmige Zustimmung des Gemeinderats, berichtet 057.info .
Fortsetzung der Kapitalinvestitionen
Der Bau des neuen Friedhofs ist ein Investitionsprojekt, das die Gemeinde Preko aus Haushaltsmitteln und einem Darlehen finanziert. Der gesamte Prozess begann vor zwei Jahren mit dem Kauf des Grundstücks neben der Kirche Mariä Himmelfahrt im Zentrum von Ugljan durch die Gemeinde. Inzwischen wurde ein Konzept für den neuen Friedhofsbereich entwickelt und eine öffentliche Ausschreibung für den Erwerb von Grabstätten veröffentlicht.
Finanzen im rechtlichen Rahmen
Das zuständige Ministerium bestätigte, dass diese Gebühr voll und ganz mit dem Haushaltsgesetz übereinstimmt, das festlegt, dass die jährlichen Ausgaben der lokalen Selbstverwaltung 20 Prozent der Einnahmen des Vorjahres nicht überschreiten dürfen.
Finanzlage der Gemeinde Preko: Realisierte Einnahmen im Jahr 2025: 4,76 Millionen Euro (nach gesetzlichen Abzügen)
Annuität des neuen Darlehens: 2,51 % der Haushaltseinnahmen
Gesamtverschuldung (alte + neue Darlehen): 13,85 % der Einnahmen
Mit einer Gesamtbelastung von 13,85 Prozent befindet sich die Gemeinde Preko auch nach dieser Millionenverschuldung weiterhin im sicheren Bereich und liegt deutlich unter der gesetzlich zulässigen Grenze.
Redaktion Politik
Bild: coratia.hr




