Home Politik Umag: „Die Grundsteuer müssen 4.500 Ausländer bezahlen, die im Stadtgebiet Häuser besitzen!“

Umag: „Die Grundsteuer müssen 4.500 Ausländer bezahlen, die im Stadtgebiet Häuser besitzen!“

von Norbert Rieger
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ede Stadt hat ihre Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. In der Stadt Umag gibt es knapp 14.500 Immobilien, davon ca. 4500 sind im Eigentum von Ausländern, also Bürgern, die keinen ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Stadt Umag haben. Gerade diese 4.500 ausländischen Staatsbürger, die keinen festen Wohnsitz in der Stadt Umag haben, wurden bislang in die Steuerzahlung einbezogen. Aufgrund der Änderungen im Gesetz über die Grundsteuer unterliegen sie auch weiterhin der Verpflichtung, Grundsteuer zu zahlen. Das ist logisch, da es sich hier um Bürger (meist Ausländer) handelt, die nicht in der Region Umag ansässig sind. Wir erachten dies als ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität in unserer Stadt.

Wir müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bürger der Stadt Umag  bisher keine Steuer auf Ferienhäuser bezahlt haben . Mit den Änderungen des Gesetzes über die Grundsteuer  müssen Bürger der Stadt Umag, die den Status eines Gastgebers/Mieters haben oder auf dem Gebiet der Stadt Umag wohnen, keine Grundsteuer mehr zahlen, da sie nicht unter das Gesetz über die Grundsteuer fallen.

Bürger, die den Status eines Gastgebers/Vermieters haben, zahlen eine Pauschale von 100 € pro Bett, den niedrigstmöglichen Betrag.

Durch die Novellierung des Grundsteuergesetzes wurde festgelegt, dass 20% der erzielten Einnahmen dem Landkreis zufließen sollen, was aus unserer Sicht zumindest nicht gerecht ist, da Investitionen in den Ausbau und/oder Erhalt der sozialen Infrastruktur nicht vom Landkreis getätigt werden, sondern diese in die Verantwortung und auf die Kosten der Städte fallen.

Die bisherige Steuer auf Ferienhäuser, die vor allem von ausländischen Staatsbürgern gezahlt wurde, also von jenen, die in Umag keine Immobilie, aber einen Wohnsitz haben, betrug 5 EUR/m2, während der neue Betrag die gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung von max. bis zu 8 EUR/m2, bzw. 6,40 EUR/m2, da wir 20% (1,60 EUR/m2) direkt an den Landkreis weiterleiten, die Einziehungspflicht jedoch bei uns liegt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Steuerzahlern in den meisten Fällen um ausländische Staatsbürger handelt, also um alle Personen, die ihren Wohnsitz nicht auf dem Gebiet der Stadt Umag haben.

Daher müssen Bürger der Stadt Umag, die einen Wohnsitz und den Status eines Gastgebers/Mieters haben, keine Grundsteuer zahlen, da sie nicht unter das Gesetz fallen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Einnahmen aus der Grundsteuer als allgemeine Steuereinnahmen zur Finanzierung der Aktivitäten von Sportvereinen und zur Mitfinanzierung eines Teils kostenloser Kindergärten und sozialer Dienste verwendet werden – gab die Stadt Umag bekannt.

Redaktion Politik
Bild: Dalmatinka Media

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