Das Europäische Gericht weist die Klage Sloweniens auf Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung ab, die vorsieht, dass Etiketten kroatischer Weine die Bezeichnung „Teran“ tragen dürfen. Die Klage betraf die sowohl in Slowenien als auch in Kroatien für Wein verwendete Bezeichnung „Teran“. Seit dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union durfte dieser Name auf den Etiketten bestimmter slowenischer Weine stehen. Es handelte sich zunächst um …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...