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EU Gericht weist Klage Sloweniens zurück

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Das Europäische Gericht weist die Klage Sloweniens auf Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung ab, die vorsieht, dass Etiketten kroatischer Weine die Bezeichnung „Teran“ tragen dürfen.

Die Klage betraf die sowohl in Slowenien als auch in Kroatien für Wein verwendete Bezeichnung „Teran“. Seit dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union durfte dieser Name auf den Etiketten bestimmter slowenischer Weine stehen. Es handelte sich zunächst um einen ergänzenden traditionellen Begriff für Wein aus der Region Karst als „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“. Später wurde die Bezeichnung als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) anerkannt.

Da der Name der Keltertraubensorte „Teran“ auch in Kroatien verwendet wird, äußerte Kroatien vor seinem Beitritt zur Union die Befürchtung, dass es diesen Namen wegen des der slowenischen Bezeichnung bereits gewährten Schutzes nach seinem Beitritt womöglich nicht mehr für die Etikettierung seiner Weine verwenden dürfe. Landwirtschaftsministerin Marija Vučković erklärte für die Presse:

„Ich denke, wir werden die Verwendung dieser Benennung fair teilen. Slowenien verwendet ihn als Ursprungsbezeichnung, und in unserem Fall verwenden wir die Bezeichnung „Hrvatska-Istra Teran“. Und unsere Winzer haben definitiv das Recht auf diese Bezeichnung auf Grundlage unseres kulturellen, historischen und wirtschaftlichen jahrhundertealten Erbes.“

Quelle: Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks 
HRT/
Erstveröffentlichung 09.09.2020
Bild: Delikroat


						
						
					
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