Touristen aus EU-Ländern, die bei der Einreise nach Kroatien eine Touristenunterkunft gebucht haben, sollten eine Bestätigung der Reservierung der Unterkunft vorlegen. Wenn sie eine Immobilie oder ein Schiff besitzen, sollten sie das Eigentum mit Unterlagen belegen, antwortete das Innenministerium auf häufig gestellte Fragen zur Einreise nach Kroatien. Das Innenministerium (MUP) veröffentlichte nämlich auf seiner offiziellen Website unter der Kategorie UZG …
Norbert Rieger: Guten Tag, bei "Nichtgefallen" einfach nicht lesen. Wir veröffentlichen gratis,...