Dauerhafte Einfuhr Ein Zollvorgang, genauer ein Einfuhrvorgang, liegt immer dann vor, wenn eine in der EU lebende Person ein Boot aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführt, wenn also z.B. eine in Deutschland lebende Person (egal welcher Nationalität) ein Boot in der Schweiz, in Norwegen, in den USA etc. kauft und nach Deutschland bringt. Es fallen also Einfuhrabgaben an. Diese …
Norbert Rieger: Hallo Julia, unser Artikel beruht auf einer Veröffentlichung der kroatischen Tou...