Was Sie wissen müssen, um Bußgelder zu vermeiden. Im November stehen Autofahrer in Kroatien vor zwei wesentlichen Änderungen.
Einer betrifft die Fahrzeugbeleuchtung und der andere die erforderliche Fahrzeugausstattung.
Mit dem Ende der Sommerzeit in Kroatien am letzten Sonntag im Oktober (27.) stehen kürzere Tage und längere Nächte bevor und es treten wichtige Änderungen für Kraftfahrzeuge in Kraft.
Ab dem 1. November ist es in Kroatien Pflicht, tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren.
Diese Vorschrift gilt bis zum 31. März und betrifft alle Kraftfahrzeuge, die Tag- oder Abblendlicht verwenden müssen. Für Moped- und Motorradfahrer gilt die Vorschrift, tagsüber Abblendlicht eingeschaltet zu lassen, das ganze Jahr über, berichtete Dnevnik.hr .
Wenn Sie von der Polizei ohne eingeschaltetes Licht erwischt werden, beträgt die Strafe 30 Euro.
Auch andere Verkehrsteilnehmer, darunter Radfahrer und Fahrer von persönlichen Fortbewegungsmitteln wie Elektrorollern, müssen Licht verwenden – von der Dämmerung bis zum Morgengrauen (nachts) und bei eingeschränkter Sicht.
Diese Fahrzeuge müssen vorne über ein weißes Licht und hinten über ein rotes Licht verfügen.
Die Geldstrafe für die Nichtbeachtung dieser Regeln beträgt 60 €. Dies ist die Standardstrafe für das Nichtbenutzen von Licht bei Nacht oder schlechter Sicht für alle Fahrer das ganze Jahr über.
Die Winterausrüstungspflicht für Fahrzeuge in Kroatien beginnt 15 Tage nach der Pflicht zum Tagfahrlicht.
Der erste Pflichttag für Winterreifen und sonstige Winterausrüstung ist der 15. November, wobei empfohlen wird, Sommerreifen bei Bedarf schon früher zu wechseln, sobald winterliche Fahrbedingungen beginnen oder die Temperaturen unter 7° C fallen.
Bis zum 15. April besteht für alle Kraftfahrzeugtypen, unabhängig von Witterungsverhältnissen und Straßenzustand, auf allen ausgewiesenen Winterabschnitten öffentlicher Straßen Winterausrüstungspflicht. Einzige Ausnahme sind Militärfahrzeuge.
Winterausrüstung bedeutet, dass das Fahrzeug entweder mit vier Winterreifen oder mit vier Sommerreifen (mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm) und Schneeketten für die Antriebsräder ausgestattet sein muss.
Das Bußgeld für das Fahren ohne Winterausrüstung im genannten Zeitraum beträgt 130 Euro.
Redaktion Service
Bild: Dalmatinka Media