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Verwirrung um die Registrierungsnummer für Ferienwohnungen in Kroatien

von Norbert Rieger
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Aktuelle Informationen bestätigen jedoch, dass eine solche Regelung in der Touristensaison 2026 nicht in Kraft treten wird, schreiben die Kroatien-Reisespezialisten  von Kroati.de  in Deutschland.

Trotz weit verbreiteter Behauptungen gibt es derzeit:

• Derzeit kein aktives System zur Beantragung einer neuen Zulassungsnummer

• Keine technische Umsetzung über die eVisitor-Plattform

• Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für Gastgeber oder Gäste, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen.

Für Reisende bedeutet dies, dass bereits getätigte Buchungen sowie Buchungen für 2026 uneingeschränkt gültig bleiben. Durch die gemeldeten Änderungen besteht kein Risiko für Urlaubsreisen.

Was steckt hinter der Verwirrung?

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Damen & Herren Kroatien Umhängetasche „blau“

Die Berichte gehen auf eine neue EU-weite Verordnung zurück, die EU-Verordnung 2024/1028, die darauf abzielt, die Regeln für Kurzzeitvermietungen in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.

Die Verordnung führt ein einheitliches Registrierungssystem für Ferienunterkünfte ein, das Folgendes bewirken soll:

• Bekämpfung illegaler, nicht registrierter Vermietungen

• Verbesserung der Steuertransparenz

• Stärkung der Aufsicht über den wachsenden privaten Beherbergungssektor

Kroatien ist jedoch noch dabei, diese Regelung in nationales Recht umzusetzen.

Wann wird das neue System eingeführt?

Die aktuellen Erwartungen lassen Folgendes vermuten:

• Das neue Zulassungsnummernsystem wird nicht vor Ende 2026 eingeführt.

• Eine Umsetzung ist voraussichtlich Anfang 2027 zu erwarten.

• Nach Verabschiedung des Gesetzes wird eine Übergangsfrist eingeräumt.

Bis dahin ist keine Registrierungsnummer verfügbar, und daher kann auch keine in den Angeboten angezeigt werden.

Die geltenden rechtlichen Anforderungen bleiben unverändert.

Für die Saison 2026 gelten weiterhin alle bestehenden Regeln. Die legale Vermietung von Ferienunterkünften in Kroatien erfordert weiterhin Folgendes:

• Eine gültige Kategorisierungsgenehmigung (Rješenje)

• Gästeregistrierung über das eVisitor-System

• Eine kroatische Steueridentifikationsnummer (OIB)

Diese Anforderungen bilden weiterhin die Grundlage für eine rechtmäßige Vermietungstätigkeit.

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Was wird sich in Zukunft ändern?

Nach der Implementierung wird vom neuen System Folgendes erwartet:

• Jeder Mieteinheit eine eindeutige Registrierungsnummer zuweisen

• Verlangen Sie, dass diese Nummer in Online-Einträgen angezeigt wird.

• Verknüpfen Sie die Nummer mit bestehenden Systemen wie eVisitor und OIB-Datensätzen.

Die vollständigen Details, einschließlich der Antragsmodalitäten und der Fristen für die Einhaltung der Vorschriften, müssen von den kroatischen Behörden noch festgelegt werden.

Für Reisende:

• Die Urlaubsreisen im Jahr 2026 sind nicht betroffen.

• Buchungen bleiben sicher und gültig

• Es sind keine zusätzlichen Prüfungen oder Maßnahmen erforderlich

Für Gastgeber:

• Die bestehenden Verpflichtungen bleiben unverändert

• Diejenigen, die legal agieren, erfüllen bereits die Compliance-Anforderungen.

• Die Überwachung offizieller Aktualisierungen wird vor der Implementierung wichtig sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt (Mai 2026) ist in Kroatien kein neues Gesetz zur Einführung einer Kfz-Kennzeichenpflicht erlassen worden. Die bestehenden Regelungen bleiben uneingeschränkt in Kraft und gelten auch nach Einführung eines zukünftigen Systems fort.

Für die Touristensaison 2026 in Kroatien gibt es keine Änderungen.

Das vorgeschlagene Registrierungsnummernsystem ist Teil einer umfassenderen EU-Initiative, aber noch nicht in Betrieb. Reisende können daher bedenkenlos buchen, und Gastgeber können bis auf Weiteres nach den geltenden Bestimmungen weiterarbeiten, so  das Fazit von Kroati.de .

Redaktion Tourismus
Bild: Dalmatinka-Media

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