Home Touristik Kroatien führt neue Regeln für Reiseleiter und den Tourismussektor ein

Kroatien führt neue Regeln für Reiseleiter und den Tourismussektor ein

von Norbert Rieger
0 Kommentare 5 Minuten Lesezeit

Bei den Verordnungen handelt es sich um sekundäre Rechtsakte, die aus den jüngsten Änderungen der Tourismusgesetzgebung des Landes sowie aus den Bemühungen um eine Harmonisierung des kroatischen Rechts mit dem EU-Recht und den Anforderungen der OECD hervorgegangen sind.

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Vier Regeln für Reiseleiter

Vier der Verordnungen fallen unter das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus und konzentrieren sich speziell auf die Arbeit und die Lizenzierung von Reiseleitern.

Dazu gehören:

• Verordnung über die Berufsprüfung für Fremdenführer

• Verordnung über die Liste der geschützten Kulturerbegebiete (Orte)

• Verordnung über Ausweise für Reiseleiter

• Verordnung über die Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen für Reiseleiter und Manager in Reisebüros

Darüber hinaus wird gemäß dem Tourismusgesetz eine fünfte Verordnung eingeführt, die die berufliche Prüfung für eine Anstellung in Tourismusverbänden betrifft.

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Laut Glavina zielt das neue Regulierungspaket darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und ein klareres und effizienteres System im Tourismussektor zu schaffen.

„Mit diesem Maßnahmenpaket organisieren wir das System der Fremdenführer und die Arbeit der Tourismusverbände weiter, vereinfachen die Verfahren, reduzieren die administrative Zersplitterung und erhöhen die professionellen Standards im gesamten Sektor“, sagte Glavina.

Wesentliche Änderungen bei den Prüfungsleitfäden

Eine der bemerkenswertesten Änderungen betrifft die Organisation der Prüfungen für Fremdenführer.

Im Rahmen des neuen Systems werden die Berufsprüfungen nicht mehr auf Kreisebene durchgeführt. Stattdessen werden sie in vier regionalen Zentren organisiert, wodurch eine einheitliche allgemeine Prüfungskomponente für alle Guides eingeführt wird.

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Für Reiseleiter, die Führungen an geschützten Kulturerbestätten leiten möchten, wird außerdem eine spezielle Prüfungskomponente erforderlich sein.

Eine weitere wichtige Reform ist die Überarbeitung der offiziellen Liste der geschützten Tourismusgebiete.

Die Liste wurde deutlich gestrafft, die Anzahl der ausgewiesenen Standorte wurde von mehr als 500 auf 107 klar definierte Orte reduziert.

28 dieser Orte beziehen sich auf Schauplätze, die mit dem Kroatienkrieg in Verbindung stehen.

Glavina betonte, dass die zusätzlichen Schulungsanforderungen für die an diesen Orten tätigen Fremdenführer eine respektvolle und korrekte Interpretation der jüngeren Geschichte Kroatiens gewährleisten sollen.

„Es war uns besonders wichtig, geschützte Orte klar zu definieren und eine angemessene Ausbildung für die Führungen an Orten sicherzustellen, die mit dem Heimatkrieg in Verbindung stehen, um so die Würde und Wahrheit unserer jüngeren Geschichte zu schützen“, fügte er hinzu.

Im Anschluss findet eine öffentliche Anhörung statt.

Alle fünf Verordnungen werden nun über die Plattform e-Savjetovanja zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Interessengruppen und die Öffentlichkeit haben 30 Tage Zeit, um Feedback zu geben.

Das Ministerium erklärt, die Reformen stellten einen weiteren Schritt hin zu einem einfacheren, transparenteren und effizienteren Tourismussystem dar, das den europäischen Standards entspricht.

Redaktion Tourismus
Bild: auslandsjobs.de

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