Vom 15. November 2025 bis zum 15. April 2026 müssen alle Fahrer in Kroatien auf
ausgewiesenen Winterstraßenabschnitten Winterausrüstung an ihren Fahrzeugen angebracht haben.
Diese Regelung gilt unabhängig von den Wetterbedingungen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt kein Schnee oder Eis liegt.
Die Regelung wird vom kroatischen Innenministerium festgelegt und gilt für alle Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Streitkräfte.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in den kälteren Monaten zu verbessern und Unfälle aufgrund mangelnder Griffigkeit und rutschiger Fahrbahnen zu reduzieren.
Die Verordnung gilt für sogenannte „Winterabschnitte“ öffentlicher Straßen, darunter Autobahnabschnitte, Staatsstraßen und Kreisstraßen, insbesondere solche, die anfällig für Schnee und Eis sind.
Dies umfasst 839,2 Kilometer Autobahnabschnitte und 1.863 Kilometer Kreis- und Staatsstraßen.
Was zählt zur Winterausrüstung?
• Winterreifen auf allen Rädern (gekennzeichnet mit M+S, MS, M&S oder 3PMSF) oder
• Sommerreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm , zusammen mit Schneeketten (oder gleichwertigen Traktionshilfen), die zur Verwendung auf den Antriebsrädern bereit sind.
Strafen
Fahrer, die ohne die vorgeschriebene Ausrüstung angetroffen werden, müssen mit sofortigen Geldstrafen von rund 130 € rechnen , und die Polizei kann das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern, bis es die Vorschriften einhält.
Die Behörden raten dazu, frühzeitig die Profiltiefe der Reifen zu überprüfen, sicherzustellen, dass die Schneeketten in gutem Zustand sind, und die Fahrzeuge vor Fahrtantritt von Schnee und Eis zu befreien.
Redaktion Service
Bild: Dalmatinka-Media




