Home Politik Schutz der Interessen und Rechte der Kroaten außerhalb Kroatiens

Schutz der Interessen und Rechte der Kroaten außerhalb Kroatiens

von admin
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Der Parlamentarische Ausschuss für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien hat den Jahresbericht über die Umsetzung der Strategie und des Gesetzes über die Beziehungen der Republik Kroatien zu Kroaten außerhalb der Republik Kroatien für das Jahr 2018 einstimmig angenommen, in dem der Schwerpunkt auf dem Schutz der Rechte und Interessen der Kroaten außerhalb des Heimatlandes liegt.

Zvonko MiLas, Staatssekretär für das Zentrale Staatsbüro für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien, betonte, dass das Büro der beste kroatische Botschafter sei und dass die Zusammenarbeit mit Kroaten in Bosnien und Herzegowina die außenpolitische Priorität Kroatiens sei, berichtet Hina.

Er erinnerte an Projekte im Bereich Gesundheit, Kultur und Bildung, die das Leben unserer Landsleute verbessern und ihre nationale Identität wahren. Er betonte, dass die Republik Kroatien 24 Mio. HRK für 105 Projekte zur Verfügung gestellt habe und dass das stetige Wachstum der Gelder zu diesem Zweck das Engagement für den Schutz des Überlebens der Kroaten in Bosnien und Herzegowina zeige. Er sprach auch darüber, Kroaten in der Vojvodina zu helfen. Neben konkreten Projekten steht das Büro in täglicher Kommunikation mit Kroaten außerhalb der Republik Kroatien und kooperiert mit Linieninstitutionen. „Die Beziehung zur Expatriate-Community basiert auf gegenseitigem Vertrauen“, sagte Milas.

In Bezug auf das Staatsbürgerschaftsgesetz sagte Milas, dass die Staatsbürgerschaft von Nachkommen unserer Expatriates so schnell und einfach wie möglich ermöglicht werden sollte.

Er lobte den Start des 5. HRT-Programms für Kroaten außerhalb des Heimatlandes.

Der Ausschuss prüfte auch Änderungen des Gesetzes über die kroatische Staatsbürgerschaft, nach denen eine im Ausland geborene Person, deren Elternteil kroatischer Staatsbürger ist, zum Zeitpunkt ihrer Geburt die kroatische Staatsbürgerschaft erwirbt, wenn sie den Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beantragt. In der zweiten Änderung wurde vorgeschlagen, dass eine Person des kroatischen Volkes, die aus kroatischen ethnischen Gebieten in Länder ausgewandert war, in denen das Gebiet der heutigen Republik Kroatien einst als Expatriate galt.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Božo Ljubić, erklärte, dass mit dem Änderungsvorschlag vermieden werde, dass die Auswanderer aus der heutigen Republik Kroatien und aus anderen ethnischen Gebieten, in denen sich das Gebiet der heutigen Republik Kroatien befand, in nicht akzeptabler Weise ausgewandert seien.

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