Das Ministerium für Tourismus und Sport hat eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft 2026 – Grüner und digitaler Wandel von Unternehmern im Tourismus – für die Vergabe von Zuschüssen in Höhe von insgesamt 3.403.640,00 EUR veröffentlicht.
Das Programm richtet sich an kleine Unternehmen, die für das Gastgewerbe und/oder den Tourismus registriert sind, an Familienbetriebe/Landwirte, die für die Erbringung von Gastgewerbedienstleistungen registriert sind, an Unternehmen im Bereich des nautischen Tourismus sowie an natürliche Personen – Mieter in Haushalten mit dem Gütesiegel „Local Host/Your Host“.
Mit dieser öffentlichen Ausschreibung unterstützen wir weiterhin die nachhaltige Entwicklung kleiner Unternehmen, Familienbetriebe und landwirtschaftlicher Betriebe. Ab diesem Jahr führen wir erstmals eine Maßnahme ein, mit der wir Beherbergungsbetriebe in Privathaushalten mit dem Label „Ihr Gastgeber/Lokaler Gastgeber“ kofinanzieren. Dies ist ein weiterer Baustein unserer Hilfe für diese authentischen, lokalen Gastgeber. Mit fünf Maßnahmen konzentrieren wir uns auf Aktivitäten, die zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Tourismusprodukte und -dienstleistungen beitragen, umweltfreundliche Prozesse im Gastgewerbe verbessern, die Kreislaufwirtschaft fördern, die Energieeffizienz steigern und Geschäftsprozesse digitalisieren. „Mit der diesjährigen Ausschreibung haben wir bisher insgesamt 37 Millionen Euro für diesen Zweck gesichert, und mehr als 4.100 Projekte wurden im Rahmen des Programms kofinanziert“, so Tourismus- und Sportminister Tonči Glavina.
Das Förderprogramm umfasst die Maßnahmen A – Hotels, B – Familienbetriebe/Landwirte, die nicht im Gebiet des ITR I Tourism Development Index liegen, C – Reisebüros, D – Schiffe für den maritimen Tourismus und E – Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Für die Maßnahmen A, B und C beträgt der geplante Gesamtbetrag der Unterstützung 2.203.640,00 € und bezieht sich auf:
Maßnahme A – bestehende Einrichtungen, die über die Art und Kategorie einer Beherbergungseinrichtung aus der Gruppe Hotels entschieden haben: Hotel, Heritage Hotel, Diffuse Hotel, Aparthotel, Ferienresort, Ferienwohnungen (ausschließlich solche, die vom Ministerium kategorisiert werden), Spa-Hotels und Pensionen – Komfort, vorausgesetzt, sie befinden sich nicht im Gebiet des ITR I Tourismusentwicklungsindex.
Maßnahme B – Familienbetriebe/Landwirte außerhalb des Gebiets des ITR I Tourismusentwicklungsindex.
Diese beiden Maßnahmen kofinanzieren die Kosten für die Nutzung erneuerbarer Energien, die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und die Verringerung der Umweltbelastung sowie die Verbesserung und Steigerung der Angebotsqualität.
Maßnahme C – Reisebüros, die die Kosten für die Verbesserung der Arbeitsprozesse durch den Kauf von audiovisuellen Geräten zur Führung und Information von Touristen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, sowie durch den Kauf von Ausrüstung zur Durchführung von Ausflügen und Pauschalreisen mitfinanzieren werden.
Für diese drei Maßnahmen wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, bei dem die Projektvorschläge anhand vordefinierter Kriterien bewertet werden. Die öffentliche Ausschreibung in Form einer befristeten öffentlichen Bekanntmachung läuft vom 3. bis 30. Juli 2026.
Durch die Maßnahmen D und F werden Projekte in Höhe von 1.200.000 € kofinanziert. Diese betreffen:
Maßnahme D – Schiffe für den nautischen Tourismus, mit dem Ziel, die ökologische Transformation unserer touristischen Flotte für mehrtägige Kreuzfahrten und Ausflüge sowie Schiffe der Charterflotte zu fördern.
Maßnahme E – Ladestationen für Elektrofahrzeuge, mit dem Ziel, ein möglichst großes Netz von Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufzubauen und die Anschaffung der dafür benötigten Ausrüstung zu kofinanzieren. Die Maßnahme richtet sich primär an Privatpersonen – private Vermieter mit dem Gütesiegel „Local Host“/„Your Host“, aber auch an Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Handelsunternehmen außerhalb des öffentlichen Sektors, Handwerksbetriebe und Genossenschaften), die im Gastgewerbe und/oder Tourismus sowie in der Beherbergung tätig sind.
Die öffentliche Ausschreibung für die Maßnahmen D und E ist als dauerhaft geöffnete Ausschreibung nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ bis zur Erschöpfung der verfügbaren Mittel gültig. Anträge werden ab dem 31. Juli um 9:00 Uhr entgegengenommen und müssen bis spätestens 31. August 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Bewerbungen mit allen erforderlichen Anlagen werden ausschließlich online über die Plattform TuRiznica eingereicht. Alle Informationen zur öffentlichen Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link.
Redaktion Tourismus
Bild: zVg.




