Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Ungarn Zsolt Hernádi an Kroatien ausliefern muss. In der Begründung des EU-Gerichtshofes, das von dem Zagreber Amtsgericht veröffentlichtet wurde ist beschrieben, dass die Entscheidung der ungarischen Staatsanwaltschaft über die Aufhebung „der strafrechtlichen Untersuchungen, in der die gesuchte Person nur als Zeuge untersucht wurde, kein Grund sei, die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abzulehnen“. …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...