Auch wenn es noch nicht geschneit hat: Mit Anfang November gilt offiziell das Gesetz des Winters auf den Straßen Österreichs. „Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – Winterreifen auf allen Rädern …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...