Witterung beim Räderumstecken aber wichtiger als Stichtag Wien (OTS) – Bis inklusive Montag, 15. April, gilt die situative Winterausrüstungspflicht. Das heißt, wer bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen mit seinem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen montiert haben. „Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, reicht der Strafrahmen bis zu 5.000 Euro“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Nachdem der …
Norbert Rieger: Hallo Julia, unser Artikel beruht auf einer Veröffentlichung der kroatischen Tou...