Witterung beim Räderumstecken aber wichtiger als Stichtag Wien (OTS) – Bis inklusive Montag, 15. April, gilt die situative Winterausrüstungspflicht. Das heißt, wer bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen mit seinem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen montiert haben. „Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, reicht der Strafrahmen bis zu 5.000 Euro“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Nachdem der …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...