Heute sind Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft getreten, die lang erwartete positive Veränderungen im Tierschutz mit sich bringen. Das Aussetzen von Haustieren sowie Haus- und Wildtieren muss nun der Polizei oder der kommunalen Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Die Strafe beträgt bis zu einem Jahr Gefängnis, oder bis zu zwei, wenn das Aussetzen zum Tod des Tieres führt oder das Aussetzen einer …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...