Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Entscheidung der Zollverwaltung über die Zahlung der Zollschuld aufgrund der vorübergehenden Einfuhr der Yacht an den Antragsteller und Berufsschiffer Aleksandar Biagini das Recht auf friedliche Nutzung des Eigentums verletzt. Das Büro des Vertreters der Republik Kroatien vor dem EGMR berichtete, dass Aleksandar Biagini als Kläger auf Ersuchen des italienischen Unternehmens als …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...