Mit spätestens 1. Juli 2020 muss der heimische Arbeitsmarkt für kroatische Staatsbürger geöffnet werden. Dann läuft die Übergangsfrist von sieben Jahren ab. Spätestens mit Mitte 2020 gilt dann in Österreicher volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Menschen mit einem kroatischen Pass. Erst vor 2018 hat die heimische Regierung das Übergangsarrangement zur Arbeitsmarktöffnung für Kroatien um zwei Jahre verlängert. Begründet wurde dies …
peter anton Bischofberger: Sehr geehrter Herr Rieger, mit grossem Interesse habe ich Ihren Bericht über den...