Das kroatische Ministerium für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen hat eine neue Hausordnung für Mehrfamilienhäuser vorgelegt, die derzeit zur öffentlichen Konsultation offen steht, berichtet Večernji list .
Diese Vorschriften decken alles ab, von Lärmschutzbestimmungen bis hin zur Frage, wie Blumen auf Balkonen gegossen werden sollen.
Nach der neuen Regelung müssen Wohnungsmieter dem Hausverwalter ihren Namen und ihre Kontaktdaten mitteilen.
Beim Gießen von Pflanzen auf Balkonen muss darauf geachtet werden, dass kein Wasser auf die darunterliegenden Gehwege tropft. Außerdem ist es nicht mehr gestattet, Bettzeug oder Teppiche aus den Fenstern zu schütteln.
Bei Regen oder Minustemperaturen müssen Fenster und Türen in gemeinschaftlich genutzten Gebäudebereichen geschlossen bleiben. Besitzt ein Bewohner einen Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia zur Straße, ist die Anbringung von Markisen oder Jalousien nicht gestattet, es sei denn, die Mehrheit der Miteigentümer einigt sich auf eine einheitliche Gestaltung im gesamten Gebäude.
Diese neuen Regeln folgen dem Gesetz zur Verwaltung von Mehrfamilienhäusern, das im vergangenen Dezember in Kraft getreten ist. Innerhalb von drei Monaten müssen alle Gebäude die neue Hausordnung auf einer gut sichtbaren Wandtafel in den Gemeinschaftsräumen aushängen.
Lärmgrenzen und Partys
Die Vorschriften legen auch strenge Lärmschutzbestimmungen fest. Laute Aktivitäten, einschließlich Musik und Heimwerkerarbeiten, sind nicht erlaubt:
An Wochentagen: von 15:00–17:00 Uhr und von 22:00–07:00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen: von 13:00–17:00 Uhr und von 22:00–09:00 Uhr
Die Regeln lassen jedoch besondere Anlässe zu. Anwohner dürfen einmal im Jahr eine lautstarke Feier veranstalten, sofern sie die Nachbarn mindestens zwei Tage im Voraus benachrichtigen und bis Mitternacht fertig sind.
Auch Renovierungsarbeiten müssen zwei Tage vor Beginn unter Angabe der Art und Dauer der Arbeiten angekündigt werden.
Weitere wichtige Regeln
• Fenster, Türen und Rollläden zu öffentlichen Straßen dürfen Fußgänger nicht behindern.
• Gemeinschaftsbereiche müssen freigehalten werden. Fahrräder, Roller, Schränke, Küchengeräte oder Abfälle dürfen dort nicht abgestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Kinderwagen und Blumenvasen, sofern sie die Bewegung nicht behindern.
• Eingangstüren zu Gebäuden müssen stets geschlossen und mit einem elektrischen Schloss gesichert sein.
• Wenn das Gebäude über einen gemeinsamen Innenhof verfügt, darf dieser nicht zur Lagerung von Baumaterialien, zur Lärmbelästigung oder zur Blockierung des Zugangs durch geparkte Fahrzeuge genutzt werden.
• Das Waschen von Autos im gemeinsamen Innenhof ist strengstens untersagt.
Sobald diese Hausordnung endgültig feststeht, wird sie in allen Wohnhäusern in ganz Kroatien umgesetzt.
Redaktion Service
Bild: zVg.