Der äußerste Teil eines festgemachten Bootes darf nicht weiter als 50 Meter vom Ufer entfernt sein! Seit Ende März ist eine neue Verordnung zur Sicherheit der Seeschifffahrt in Kraft , die unter anderem die Regeln für das Ankern und Festmachen von Schiffen klar definiert, gerade weil dieser Teil der Sicherheit der Seeschifffahrt am häufigsten zum Nachteil anderer Teilnehmer am Seeverkehr missbraucht wird.
Hier ist ein Beispiel aus Zlarin, wo der Leser die Entfernung des Bootes vom Ufer genau definiert, was zusammen mit seiner Länge eine Länge von fast 95 Metern ergibt. Das Umstrittene daran ist, dass dies fast doppelt so lang ist, wie die oben genannten Vorschriften erlauben!

Was besagen die Regeln?
Der kroatische Gesetzgeber definiert das Festmachen eines Schiffes oder Bootes als das Festmachen an der Küste oder an einem Ankerplatz im Hafen. Das Schiff muss dabei mit geeigneten und ordnungsgemäßen Verankerungen an Festmachern (Pollern, Festmacherbojen, Ringen usw.) festgemacht sein. Schiffsliegeplätze dürfen die Navigation anderer Schiffe oder den Personen- und Fahrzeugverkehr entlang der Küste nicht behindern. In Ausnahmefällen kann das Hafenamt ein Festmachen entgegen den Vorschriften gestatten, jedoch nur, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
Was den Abstand des festgemachten Schiffes vom Ufer betrifft, so ist es gemäß der Verordnung zur Sicherung der Seeschifffahrt verboten, entlang der Küste so anzulegen, dass Teile oder Zubehörteile des Schiffes 50 Meter oder mehr vom Ufer entfernt sind.
Außerdem dürfen sich Schiffe der Küste nicht nähern als:
- 300 Meter für Schiffe mit einer Länge von 30 Metern und mehr,
- 150 Meter für Schiffe von 15 bis 30 Metern Länge,
- 50 Meter für Schiffe mit einer Länge von weniger als 15 Metern,
außer beim Einlaufen in einen Hafen, Verlassen des Hafens, Ankern oder Anlegen entlang der Küste.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein in Kroatien festgemachtes Schiff nicht mehr als 50 Meter vom Ufer entfernt sein darf und dass es je nach Länge des Schiffes und den Navigationsbedingungen zusätzliche Einschränkungen bei der Annäherung an das Ufer gibt.
Redaktion Nautik
Bild: Morski.hr