ach dem Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum haben Slowenien und Kroatien jeweils eine eigene einseitige Erklärung zum Schiedsspruch ausgearbeitet. In einer Erklärung betont Slowenien nach inoffiziellen Informationen, dass die Grenze zwischen den beiden Ländern durch einen Schiedsspruch bestimmt wird, erfährt N1 Slowenien. Kroatien hingegen behauptet in seiner Erklärung, dass das Urteil es nicht binde.
In seiner Erklärung erklärt Slowenien, dass es den Beitritt Kroatiens zu Schengen unterstützt, was im gemeinsamen europäischen Interesse liegt.
„Die Republik Slowenien betont, dass die Land- und Seegrenzen zwischen den Ländern durch den Schiedsspruch vom 29. Juni 2017, der im Einklang mit Artikel 7 der Schiedsvereinbarung vom 4. November 2009 steht, vollständig und endgültig entschieden wurden und als solche ist endgültig und verbindlich“, heißt es in der slowenischen Erklärung, die die Agentur STA erhalten hat und deren Inhalt auch N1 bestätigt wurde. Die Erklärung fügt hinzu, dass Slowenien den Schiedsspruch in seine nationale Gesetzgebung aufgenommen hat.
Die kroatische Aussage unterscheidet sich
Kroatien hat auch eine eigene einseitige Erklärung vorbereitet, die sich auf die slowenische bezieht.
„Kroatien stellt fest, dass es gemäß der einstimmigen Entscheidung des kroatischen Parlaments vom 29. Juni 2015 wegen wesentlicher Verstöße gegen die Schiedsvereinbarung aus dem Schiedsverfahren zurückgetreten ist. Kroatien bekräftigt daher seine Position, dass das Schiedsurteil von 2017 für es nicht bindend ist und wird es nicht umsetzen. Aus diesem Grund muss die gemeinsame Land- und Seegrenze zwischen Kroatien und Slowenien noch im Einklang mit dem Völkerrecht festgelegt werden“, heißt es in der kroatischen einseitigen Erklärung, die von STA gemeldet wurde.
Es wird hinzugefügt, dass Kroatien bereit ist, den bilateralen Dialog mit Slowenien fortzusetzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Es wird betont, dass sich Kroatien trotz der Erklärung zur Zusammenarbeit mit Slowenien bei der vollständigen Umsetzung der Schengen-Gesetzgebung verpflichtet hat.