Unternehmer beklagen, dass der Lärmpegel bis zur Hörschädigung ansteigen soll
Wenn Sie dachten, Sie hätten schon alles gehört, lesen oder hören Sie sich auch dies an. Wenn Sie es nicht hören können, glauben Unternehmer, dass es daran liegt, dass es nicht laut genug ist.
Die Voice of Entrepreneurs Association und die „Dictum Fact!“-Vereinigung Sie warnen davor, dass die Verordnung über maximal zulässige Lärmpegel die Arbeit der Unternehmer insbesondere während der Touristensaison und in bestimmten Touristenzentren einschränkt, und fordern Entscheidungen, die eine erfolgreiche Touristensaison ermöglichen, vor allem aber gleiche Geschäftsregeln für alle auf dem Markt.
Das Gesundheitsministerium, der Verein „Glas poduzetnika“ und der Verein „Dictum Factum!“ Sie legten den Vorschlag vor, den zulässigen Lärmpegel im Innen- und Außenbereich auf 90 dB anzuheben.

Sie glauben, dass dies ein Niveau sei, das die Fortsetzung der Tourismussaison und des Tourismusangebots ermögliche, ohne jedoch die Lebensqualität der Anwohner der Touristenzentren und ihrer Gäste zu beeinträchtigen. Sie gehen davon aus, dass das zuständige Ministerium positiv auf eine Lösung reagieren werde, die eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit und eine Verbesserung der Standards ermögliche.
Und wie viel sind 90 Dezibel?
Der maximal zulässige Lärmpegel wird in Dezibel angegeben und beträgt in einer ausschließlich für Wohn- und Freizeitzwecke vorgesehenen Zone oder einer Mischzone mit überwiegender Wohnnutzung tagsüber 35 dB und nachts 25 dB. Also in jedem durchschnittlichen Mehrfamilienhaus.
In lauten Arbeitsumgebungen wie Fabriken oder Baustellen liegt der gesetzliche Lärmgrenzwert üblicherweise zwischen 80 und 85 Dezibel. Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt sind, sind verpflichtet, zum Schutz ihres Gehörs einen Gehörschutz zu tragen.
Laut der Verordnung über den maximal zulässigen Lärmpegel in der Umgebung von Arbeits- und Wohnstätten beträgt der maximal zulässige Lärmpegel 65 dB. Außerhalb der Siedlungsgrenzen beträgt bei öffentlichen Versammlungen oder besonderen Veranstaltungen die zulässige Lärmemission von elektroakustischen und akustischen Geräten 90 dB Emissionspegel, vorausgesetzt, dass der Lärmpegel in anderen Teilen der Straße die zulässigen Werte nicht überschreitet.
Damit Sie sich leichter ein Bild davon machen können, wie viel Lärm in Dezibel gemessen wird, verwenden wir einige Beispiele, damit Sie wissen, von welchem Geräuschpegel wir sprechen:
- 0 – Schwellenwert
- 10 – Atmung
- 20 – das Geräusch raschelnder Blätter im Wind
- 30 – leerer Kinosaal
- 40 – Nachbarschaft bei Nacht
- 50 – ruhiges Restaurant
- 60 – Gespräch zwischen zwei Personen
- 70 – starker Verkehr (Beginn der Gefahrenzone)
- 80 – starker Staubsauger (Unbehagen)
- 90-110 – Rockkonzert (langfristige Belastung schädigt das Gehör)
- 120 – Start eines Propellerflugzeugs
- 130 – Schweres Maschinengewehr für kurze Distanzen
- 140 – Jetstart (Schmerzgrenze)
- 150 und mehr – Windkanal oder Raketenstartrampe (Hörverlust)
Lärmbedingte Hörschäden sind die häufigste vermeidbare Ursache für Hörverlust. Experten definieren 90–100 Dezibel als das Geräusch der Vorbeifahrt schwerer Lastwagen in einer Entfernung von weniger als 10 Metern oder als den Aufprall eines Pickups auf einer harten Asphalt- oder Steinoberfläche.
Kurz gesagt fordern die Unternehmer eine Erlaubnis, die Anwohner ihrer Umgebung über längere Zeit (während der Touristensaison) starkem Lärm auszusetzen, der nicht nur zu extremem Unbehagen und Schlaflosigkeit führt (wenn der Lärm nachts auftritt), sondern auch zu Gehörschäden führen kann.
Ist es möglich, Touristen ohne Lärm zu erreichen? Der erfolgreiche Gastronom Tomislav Pavleka hat darüber für Morski HR geschrieben, und Sie können den Text HIER lesen.
Redaktion Tourismus
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