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Kroatien schlägt neues Gesetz zur Bekämpfung illegaler Bauvorhaben vor

von Norbert Rieger
0 Kommentare 4 Minuten Lesezeit

Der Gesetzesentwurf sieht eine Reihe von Änderungen vor, die den schnelleren Bau von Einfamilienhäusern unterstützen, die Verfahren für verschiedene Gebäudetypen vereinfachen und die Aufsicht stärken sollen, um eine sicherere und qualitativ hochwertigere Entwicklung zu gewährleisten.

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Rijeka Korzo – Anfang der 70iger Jahre S/W im Rahmen

Vereinfachte Verfahren für kleinere Gebäude

Der Gesetzesentwurf sieht für kleinere, weniger komplexe Gebäude – etwa Einfamilienhäuser – und größere Wohnblöcke unterschiedliche Verfahren vor. Für kleinere Projekte muss statt eines vollständigen Hauptentwurfs nur ein Konzeptentwurf eingereicht werden. Das reduziert den Verwaltungsaufwand und beschleunigt die Genehmigungsverfahren.

Die Überwachung dieser Projekte konzentriert sich ausschließlich auf die statische Sicherheit. Anforderungen wie detaillierte Ausführungspläne und Gebäudeerhaltungspläne werden reduziert. Auch die Zahl der am Genehmigungsprozess beteiligten Parteien wird reduziert, was das Verfahren weiter vereinfacht.

Strengere Kontrollen zur Bekämpfung illegaler Bauvorhaben

Um illegalem Bauen entgegenzuwirken, führt das Gesetz eine Vor-Ort-Inspektion vor der Erteilung einer Baugenehmigung ein . Wird mit dem Bau ohne Genehmigung begonnen, muss der Investor eine Sondergebühr zahlen und die Bauaufsichtsbehörde wird benachrichtigt.

Neue Regeln für Genehmigungen und Auflagen

Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass Planer Sonderkonditionen und Anschlussanforderungen direkt über das elektronische System eDozvola erhalten , ohne dass Baubehörden eingeschaltet werden müssen. Diese Änderung behebt frühere Verzögerungen, die dadurch entstanden, dass oft mehrere öffentliche Stellen umfangreiche Unterlagen anforderten.

Bauwerke von nationaler Bedeutung

Der Gesetzesentwurf definiert außerdem bestimmte Projekte – etwa für das kroatische Parlament, Regierungsinstitutionen, Bildung, Kultur, Wissenschaft, Gesundheits- und Sozialwesen – als Projekte von nationalem Interesse .

Laufende Expertenunterstützung und Gebäudewartungspläne

Das Gesetz verpflichtet Projektentwickler, Investoren während des gesamten Bauprozesses bis zur Erteilung der Baugenehmigung fachlich zu unterstützen.
Erstmals ist ein Gebäudeerhaltungsplan verpflichtend und muss mit dem Antrag auf Baugenehmigung eingereicht werden. Dieser Plan umfasst sowohl das Gebäude als auch die darin installierte Ausrüstung und gewährleistet so eine bessere langfristige Instandhaltung.

Digitalisierung und BIM-Technologie

Das Ministerium treibt zudem die Digitalisierung im Bauwesen voran, indem es das Building Information Modeling (BIM) -System einführt. BIM ermöglicht allen Beteiligten – Planern, Investoren und Bauunternehmern – die Zusammenarbeit über ein intelligentes 3D-Modell, das Planung, Entwurf, Bau, Verwaltung und Instandhaltung integriert.
Die Einführung erfolgt schrittweise, die vollständige Anwendung wird ab dem 1. Januar 2031 bzw. 1. Januar 2035 erwartet , parallel zu Upgrades der eDozvola-Plattform.

Öffentliche Konsultation

Der Entwurf des Baugesetzes wird bis zum 4. Oktober 2025 in der öffentlichen Konsultation bleiben . Nach Angaben des Ministeriums sollen die Reformen Investitionen fördern, das Bauen kostengünstiger machen, das Wohnungsangebot verbessern und für sicherere und qualitativ hochwertigere Baupraktiken in ganz Kroatien sorgen.

Redaktion Politik
Bild: zVg.

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