Polizeibeamte stoppten auf den Autobahnen A6 und DC3 mehrere Fahrer von Lastkraftwagen und anderen Fahrzeugen und stellten fest, dass einige von ihnen gegen das Gesetz verstoßen hatten.
In den letzten Tagen, als auf den Straßen Winterwetter herrschte, stoppten Polizeibeamte mehrere Fahrer von Lastkraftwagen und anderen Fahrzeugen auf den Autobahnen A6 und DC3 und stellten fest, dass einige von ihnen gegen die Vorschriften verstießen.
Polizisten der Verkehrspolizeiwache Rijeka und der Polizeiwache Delnice mit der Zweigstelle Čabar kontrollierten nämlich insgesamt 72 Lastkraftwagen, 25 Personenkraftwagen und 12 Busse.
Dabei stellten sie fest, dass elf Lkw-Fahrer einen Verstoß begangen hatten, darunter einer ausländischer Staatsbürger, und wurden daher gemäß Artikel 193 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes mit Sanktionen belegt. Den Fahrern wurde ein Bußgeld von 130 Euro auferlegt, während das Bußgeld für die juristische Person 660 Euro und für den Verantwortlichen der juristischen Person 190 Euro betrug.
Auch in der Gegend von Vrbovsko griffen Polizisten ein und sperrten fünf Lastwagen vom Verkehr auf der Autobahn A6 und verhängten Geldstrafen gegen zwei Fahrer, von denen einer ein ausländischer Staatsbürger ist.
Da in den folgenden Tagen aufgrund möglicher Schnee- oder Eisglätte auf der Straße mit ungünstigen Wetterbedingungen zu rechnen ist, bitten wir die Fahrer, vorsichtig zu sein und sich strikt an die Verkehrsregeln zu halten.
– Wir erinnern Sie daran, dass vom 15. November bis 15. April nächsten Jahres auf Winterabschnitten öffentlicher Straßen eine Winterausrüstung vorgeschrieben ist. Die Winterausrüstungspflicht gilt für alle Arten von Kraftfahrzeugen, unabhängig von den Wetter- und Straßenverhältnissen, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Streitkräfte der Republik Kroatien.
Bei winterlichen Verhältnissen ist der Verkehr auf den Straßen für Kraftfahrzeuge ohne vorgeschriebene Winterausrüstung und LKW mit Anhänger verboten. Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, gefrorene Windschutzscheiben und Schnee am Fahrzeug zu entfernen, bevor er in den Verkehr einsteigt – erinnerte die Polizei.
Redaktion Natur und Umwelt
Bild: PU Primorsko-Goranska