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Das kroatische Gastgewerbe setzt auf bargeldloses Trinkgeld

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Der Verband des Gastgewerbes der Kroatischen Wirtschaftskammer hat über eine Änderung berichtet, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft

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getreten ist. So können Trinkgelder in Gastronomiebetrieben nun auch bei Kartenzahlung gegeben werden.

Ab dem 1. Januar dieses Jahres kann beim bargeldlosen Bezahlen, also beim Bezahlen mit Karte, Trinkgeld gegeben werden. Mit der jüngsten Runde der Steuerreformen wurde das Modell der Einführung von Trinkgeldern in das Fiskalisierungssystem eingeführt, eine Änderung, die vom Verband des Gastgewerbes der kroatischen Wirtschaftskammer nachdrücklich befürwortet wird.

Es wurde ein nicht steuerpflichtiger Betrag von 3.360 Euro pro Person und Jahr ermittelt, und der Betrag des Trinkgeldes über dem nicht steuerpflichtigen Teil wird mit dem Einkommensteuersatz besteuert, wie von der kroatischen Wirtschaftskammer angegeben.

„Die per Karte abgebuchten Beträge machen durchschnittlich 80 Prozent des Umsatzes eines Gastgewerbes aus, und jetzt können Gäste auch beim Bezahlen mit Karte ein Trinkgeld hinterlassen. Das ist ein anregender Schritt für das Gastgewerbe und eine sehr positive Entwicklung für die Anwerbung.“ und Mitarbeiter in der Branche zu halten“, sagte Andreja Vukojević, Direktorin des Tourismussektors der kroatischen Wirtschaftskammer.

Wie funktioniert die neue Funktion? Nach dem neuen Modell bezahlt der Gast die Rechnung in bar oder per Karte und entscheidet, ob und in welcher Höhe er Trinkgeld gibt.

Das Trinkgeld wird mit der ausgestellten Quittung verknüpft und es werden Daten über den Trinkgeldbetrag und die Art der Trinkgeldauszahlung – Bargeld oder Karte – erfasst. Bitte beachten Sie, dass der Trinkgeldbetrag nicht auf der Quittung angegeben ist. Für die Trinkgeldmeldung gelten alle für die Ausstellung von Quittungen geltenden Regeln, und das gemeldete Trinkgeld ist von der Registrierkassenobergrenze ausgenommen.

Redaktion Wirtschaft
Bild: Gastro Academy
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