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Neue Unterbringungsregeln für ausländische Arbeitnehmer in Kroatien

von Norbert Rieger
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Jahrelang waren die Wohnvorschriften für ausländische Arbeitskräfte weit gefasst und wurden lax ausgelegt, was zu Fällen von Überbelegung und unzureichenden Wohnverhältnissen in Häusern, Wohnungen und improvisierten Unterkünften führte.

Am Freitag eröffnete das Ministerium offiziell die öffentliche Online-Konsultation zum vorgeschlagenen neuen Regelwerk.

Der neue Vorschlag zielt darauf ab, dies zu ändern, indem er klarere Grenzen einführt und den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern ein Mitspracherecht darüber gibt, wer und wie viele Personen in ihrem Gebäude untergebracht werden dürfen.

Eine der wichtigsten Änderungen besteht laut 24sata darin , dass nicht mehr als vier ausländische Arbeitskräfte, die nicht zur Familie gehören, in einer einzigen Wohnung untergebracht werden dürfen, es sei denn, die Mehrheit der Bewohner des Gebäudes stimmt dem schriftlich zu .

Ungeachtet der Größe der Wohnung dürfen nicht mehr als acht ausländische Arbeiter darin wohnen.

Das Regelwerk legt auch Höchstzahlen für freistehende Häuser fest.

In einem 150 Quadratmeter großen Haus können bis zu 10 Arbeiter untergebracht werden, während in einem 300 Quadratmeter großen Anwesen bis zu 20 Personen Platz finden.

Darüber hinaus gilt die bisherige Vorgabe von 14 Quadratmetern pro Saisonarbeiter zuzüglich sechs Quadratmetern für jede weitere Person nun auch für alle Drittstaatsangehörigen, nicht nur für Saisonarbeiter.

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Die Standards für Wohnräume wurden ebenfalls erweitert.

Zusätzlich zu den grundlegenden Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom und Heizung muss die Unterkunft ausreichend Tageslicht, eine angemessene Belüftung, geeignete künstliche Beleuchtung und die wichtigsten Küchengeräte wie Kühlschrank, Herd und Spüle bieten, es sei denn, es steht ein gemeinsamer Kochbereich zur Verfügung.

Die Regel, dass die Miete 30 % des Gehalts eines Arbeitnehmers nicht übersteigen darf, bleibt in Kraft und gilt nun auch für alle ausländischen Arbeitnehmer.

Laut Ministerium besteht das Ziel darin, „angemessene Lebensbedingungen zu gewährleisten, die Ghettoisierung ausländischer Arbeitskräfte zu verhindern und eine bessere Integration zu fördern“.

Es werden auch neue gesundheitsbezogene Anforderungen vorgeschlagen. Ausländische Arbeitnehmer müssten bei der Einreise nach Kroatien einen Impfnachweis und ein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Dies geschieht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Ausländergesetzes, der sich derzeit in der öffentlichen Konsultationsphase befindet und von dem ausländische Arbeitnehmer verlangen würden, dass sie über Grundkenntnisse der kroatischen Sprache, genauer gesagt über Kenntnisse auf A1-Niveau, verfügen, um sich im Land aufhalten zu dürfen.

Das Ministerium lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, über die E-Konsultationsplattform der Regierung Vorschläge und Kommentare einzureichen.

Die Konsultationsphase läuft bis zum 21. Dezember 2025.

Redaktion Politik
Bild: EurActiv

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