Home Politik Kroatien plant weitreichende Änderungen des Ausländer- und Asylrechts.

Kroatien plant weitreichende Änderungen des Ausländer- und Asylrechts.

von Norbert Rieger
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Im Anschluss an die Kabinettssitzung am Donnerstag erklärte Innenminister Davor Božinović, die Überarbeitungen würden bestehende Unklarheiten beseitigen und mehrere Bestimmungen stärken, um reibungslosere und transparentere Verfahren zu gewährleisten.

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Wichtige Änderungen für ausländische Arbeitnehmer

Das aktualisierte Ausländergesetz sieht mehrere bemerkenswerte Änderungen vor. Ausländischen Arbeitnehmern würde eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit während der Gültigkeit ihrer Arbeitserlaubnis gewährt, und ein Arbeitgeberwechsel würde nach sechs Monaten beim ersten Arbeitgeber erleichtert.

Die Frist für die Bearbeitung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen würde ebenfalls auf 90 Tage verlängert.

Im Einklang mit den neuen EU-Grenzkontrollvorschriften könnten detaillierte Kontrollen an der Außengrenze bis zu sieben Tage lang in speziellen Einrichtungen des Innenministeriums durchgeführt werden, wobei umfassende Menschenrechtsgarantien gewährleistet sind.

Neu hinzugekommen ist auch die Pflicht für ausländische Einwohner, nach einem Jahr Aufenthalt eine kroatische Sprachprüfung auf dem Niveau A1.1 abzulegen.

Für Studierende würde der befristete Aufenthalt zu Studienzwecken von einem Jahr auf bis zu drei Jahre verlängert.

Die Vorschläge sehen auch eine geringere administrative Belastung vor: Aufenthalts- und Saisonarbeitsgenehmigungen könnten für bis zu drei Jahre erteilt werden, wobei Saisonarbeiter bis zu neun Monate arbeiten dürften.

Die Dokumentation würde digital an die Arbeitgeber und über das e-Građani-System übermittelt werden können, und bereits erteilte Genehmigungen würden ihre Gültigkeit behalten.

Eine Verlängerung kann jedoch Arbeitgebern verweigert werden, die auf der sogenannten „schwarzen Liste“ stehen.

Božinović hob die Bedeutung des Ein-/Ausreisesystems hervor und merkte an, dass Kroatien auf EU-Ebene für dessen Umsetzung gelobt wurde.

Angleichung der Asylverfahren an den EU-Pakt

Die Änderungen des Gesetzes über internationalen und vorübergehenden Schutz zielen darauf ab, Sekundärbewegungen einzudämmen, die Effizienz des Dublin-Verfahrens zu verbessern und eine gerechtere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten an der Außengrenze zu gewährleisten.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören klarere und strengere Regeln für die Bereitstellung materieller Aufnahmebedingungen, wie beispielsweise die bereits bestehende monatliche Beihilfe von 20 € für Asylsuchende, sowie eine verbesserte Identifizierung und ein besserer Schutz schutzbedürftiger Personen.

Der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsmarkt würde gestärkt.

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Neue Definitionen für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die Inhaftierung von Asylbewerbern werden als Instrumente zur Verhinderung von Missbräuchen des Asylsystems eingeführt.

Für Minderjährige und schutzbedürftige Gruppen werden zusätzliche Verfahrensgarantien vorgeschlagen, wobei den Vormündern während des gesamten Prozesses eine stärkere Rolle zukommt.

Neue Aufnahmezentren und verstärkte Kontrollen

Das Gesetz würde die Entwicklung eines Notfallplans für Situationen ermöglichen, in denen Kroatien mit einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Antragstellern konfrontiert ist.

Dazu gehören obligatorische Integrationsmaßnahmen für Schutzberechtigte, wie z. B. das Erlernen der kroatischen Sprache und Integrationsworkshops, sowie die Möglichkeit, bestimmte soziale Rechte zu entziehen, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Asylsuchende wären außerdem verpflichtet, während ihres Aufenthalts in Aufnahmezentren Sprach- und Kulturkurse zu besuchen.

Die Polizei wäre befugt, bei der Entdeckung von Migranten unverzüglich eingehende Kontrollen durchzuführen und dabei diejenigen zu unterscheiden, die keinen Schutz benötigen, von Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder das Asylverfahren missbrauchen könnten.

Die Änderungen sehen außerdem neue, spezielle Zentren für Asylbewerber vor, deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt würde, sowie schnellere Überstellungen im Rahmen verschärfter Dublin-Regeln.

Eine neue EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer würde dazu beitragen, den Druck auf das System zu verringern und Missbrauch sowie Sekundärmigration einzudämmen.

Schließlich führt das neue Gesetz einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten ein, sei es durch Umsiedlung, finanzielle Beiträge oder operative und technische Hilfe wie Kapazitätsaufbau oder die Entsendung von Experten.

Redaktion Politik
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