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Kroatien schlägt neues Gesetz zur Überprüfung ausländischer Investitionen vor

von Norbert Rieger
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Das Gesetz würde das kroatische Recht mit einer EU-Verordnung in Einklang bringen und stellt eines der Kriterien für den Beitritt Kroatiens zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dar.

Überprüfungsmechanismus für ausländisches Eigentum

Der Vorschlag sieht vor, dass alle ausländischen Investitionen, die den Erwerb von 10 Prozent oder mehr der Aktien, Stimmrechte oder Eigentumsanteile an Unternehmen beinhalten, die als strategisch wichtig eingestuft werden, einer Überprüfung unterzogen werden.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Marko Primorac unterstrich die Bedeutung dieses Schrittes bei Gesprächen mit OECD-Vertretern Ende August und stellte fest, dass die Einrichtung eines solchen Mechanismus für den Beitrittsprozess Kroatiens von entscheidender Bedeutung sei.

Das Gesetz sieht die Schaffung einer Regierungsbehörde vor, die bestimmen soll, welche Unternehmen in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen. Dazu gehören voraussichtlich Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen mit Zugang zu sensiblen Informationen oder Unternehmen aus anderen strategischen Sektoren.

Ablauf und Umfang

Investoren aus Nicht-EU-Ländern unterliegen einer besonderen Prüfung. Vor Abschluss einer qualifizierten Akquisition benötigen sie die Genehmigung des Finanzministeriums und seiner Kommission für die Überprüfung ausländischer Investitionen.

Der Gesetzesentwurf erweitert den Mechanismus auch auf Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaftsvereinbarungen mit ausländischen Investoren.

Der Überprüfungsprozess würde mit einem Antrag an das Ministerium beginnen, gefolgt von einer Bewertung durch die Kommission und einer formellen Entscheidung des Finanzministeriums. Die Behörden hätten auch die Möglichkeit, von sich aus eine Überprüfung einzuleiten.

Gewährleistung von Sicherheit und Transparenz

Das Ministerium betonte, der Rechtsrahmen ziele darauf ab, Investitionen zu verhindern, die eine Gefahr für die nationale oder europäische Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellen könnten. Besondere Aufmerksamkeit werde dabei Investoren gelten, die direkt oder indirekt von Regierungen oder staatlichen Stellen aus Nicht-EU-Ländern kontrolliert werden, darunter auch militärische Organisationen.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass ausländische Investoren in gutem Glauben handeln und ihr Kapital transparent und bis zu seinem endgültigen Eigentümer rückverfolgbar ist. Gleichzeitig soll das Risiko versteckter Motive oder Verbindungen zu illegalen Aktivitäten ausgeschlossen werden.

Gleichzeitig betonte das Ministerium, dass es nicht darum gehe, ausländische Investitionen zu verhindern, sondern einen verantwortungsvollen Kapitalzufluss sicherzustellen, der sowohl Kroatien als auch der EU zugute käme.

Öffentliche Konsultation eröffnet

Der Gesetzesentwurf steht derzeit bis zum 3. Oktober 2025 zur öffentlichen Konsultation offen.

Redaktion Politik
Bild: Lebensmittelzeitung

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