Das kroatische Ministerium für Tourismus und Sport hat eine öffentliche Konsultation zu vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Hotel- und Gaststättenbranche eingeleitet, die erhebliche Änderungen für Betreiber von Mietobjekten mit sich bringen.
In Kroatien stehen derzeit über 220.000 Wohnungen und Zimmer in mehr als 125.000 Objekten zur Miete zur Verfügung, die zum Ende der vergangenen Saison insgesamt mehr als 665.000 Erstbetten bereitstellten.
Wie die Tageszeitung 24sata berichtet, ist die bemerkenswerteste Änderung die Einführung des Begriffs „Host“.
Bisher wurden alle Vermieter gesetzlich gleich behandelt, egal ob sie eine Immobilie an ihrem Hauptwohnsitz, an einem Zweitwohnsitz oder im Ausland mieteten. Nun wird als „Gastgeber“ jedoch definiert, wer eine Unterkunft in dem Gebiet vermietet, in dem er offiziell als Einwohner gemeldet ist.
Als Gastgeber kann zum Beispiel jemand gelten, der ein Mehrfamilienhaus am anderen Ende der Stadt besitzt und vermietet, solange er dort auch wohnt.
Diese Bezeichnung erlaubt „Gastgebern“, Frühstück anzubieten, gilt aber nicht für Einzelpersonen, die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mieten, selbst wenn sie im selben Gebäude wohnen. Ziel ist es, die Umwandlung von Wohnimmobilien in Ferienwohnungen zu verhindern.
Nach den neuen Regeln haben „Gastgeber“ Anspruch auf einen günstigeren Steuersatz als andere Vermieter.
Diese Differenzierung, die echte familiengeführte Vermietungsunternehmen unterstützen soll, steht im Einklang mit den neuen Steueränderungen für Immobilien und einer höheren Pauschalbesteuerung von Mieteinnahmen.
Eine zweite wesentliche Änderung betrifft alle Vermieter von Mehrfamilienhäusern: Sie müssen künftig vor der Vermietung ihrer Wohnungen die Zustimmung von 80 % der übrigen Bewohner des Gebäudes einholen.
Auch bei laufenden Mietverträgen haben Immobilieneigentümer fünf Jahre Zeit, die Zustimmung ihrer Nachbarn einzuholen, andernfalls erlischt automatisch ihre Mieterlaubnis.
Das dritte Update betrifft die 15.000 Immobilien, deren Legalisierungsprozess sich noch im Gange befindet.
Ihre vorläufige Betriebserlaubnis, die ursprünglich bis 2024 laufen sollte, wird bis Ende 2026 verlängert.
Die Regierung sei sich der Verzögerungen im Legalisierungsprozess bewusst und wolle durch die Verlängerung Störungen der Touristensaison so gering wie möglich halten, hieß es in dem Bericht von 24sata.
Redaktion Politik
Bild: Dalmatinka Media