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Was Sie beim Einreisen nach Kroatien einführen dürfen

von Norbert Rieger
0 Kommentare 6 Minuten Lesezeit

Manche Vorschriften können verwirrend sein – in manchen Ländern ist Fisch in unbegrenzter Menge erlaubt, in anderen ist Fleisch überhaupt nicht erlaubt. Süßigkeiten sind vielleicht kein Problem, aber Babynahrung könnte ein Problem darstellen.

Angesichts der zahlreichen Bestimmungen, die manchmal sogar Zollbeamte verwirren können, hat Večernji list eine Zusammenfassung dessen zusammengestellt, was Sie nach Kroatien einführen dürfen und was nicht.

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Waren von außerhalb der EU

Für die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU (ausgenommen Schweiz, Island, Norwegen, San Marino, Andorra und Liechtenstein) gelten die nachfolgenden Regelungen.

Für diese Länder gelten die gleichen Regeln wie für den Warentransport innerhalb der EU, es gelten also keine Einschränkungen. Auch für die Färöer Inseln und Grönland gelten besondere Regelungen, diese werden hier der Einfachheit halber jedoch außer Acht gelassen.

Kurz gesagt: Wenn Sie Waren aus Drittländern (z. B. Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien usw.) importieren, beträgt die Grenze pro Person 430 € für See- und Flugreisen, 300 € für alle anderen Transportmittel und 150 € für Reisende unter 15 Jahren, unabhängig vom Transportmittel.

Tabak und Alkohol

Flugpassagiere, die nach Kroatien einreisen, können mehr Tabak einführen als Passagiere, die andere Transportmittel nutzen.

Flugreisende dürfen 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren und 250 Gramm Rauchtabak mitführen. Reisende, die mit dem Auto oder der Bahn reisen, dürfen maximal 40 Zigaretten, 20 Zigarillos, 10 Zigarren und 50 Gramm Rauchtabak mitführen. Alle Reisenden dürfen 50 Gramm erhitzten Tabak, 10 ml E-Liquid und 50 Gramm neue Tabakprodukte gemäß den Bestimmungen des Verbrauchsteuergesetzes mitführen.

Für alkoholische Getränke gelten unabhängig von der Art des Reisens die gleichen Regeln: Jeder darf 16 Liter Bier, 4 Liter Wein, 2 Liter alkoholische Getränke unter 22 % vol. oder 1 Liter stärkere Spirituosen einführen.

Größere Mengen für die Verbrauchsteuer

Wenn Sie bereit sind, die Verbrauchsteuer zu zahlen und über 17 Jahre alt sind, können Sie 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 Liter Spirituosen, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier und 100 ml E-Liquid einführen. Alles, was über diese Mengen hinausgeht, ist auch gegen Bezahlung nicht erlaubt.

Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier und andere tierische Produkte

Zollbeamte kontrollieren tierische Produkte im persönlichen Gepäck. Die Einfuhr von Fleisch, Milchprodukten oder Produkten, die diese enthalten, ist verboten.

Pro Person dürfen Sie bis zu 20 kg frischen, getrockneten, gekochten, gesalzenen oder geräucherten Fisch, Garnelen, Krabben und Muscheln einführen. Bei anderen tierischen Produkten wie Honig, Eiern, Schneckenfleisch oder Froschschenkeln dürfen Sie bis zu 2 kg pro Person einführen. Frisches Obst und Gemüse (außer Kartoffeln) dürfen Sie bis zu 5 kg einführen.

Sonstige Waren (Babynahrung, Tiernahrung, Süßigkeiten, Nahrungsergänzungsmittel, Kraftstoff)

Reisende aus Drittstaaten dürfen bis zu 2 kg Milchpulver, Babynahrung oder spezielle diätetische Lebensmittel (einschließlich Tiernahrung aus medizinischen Gründen) mitführen, sofern diese vor dem Öffnen nicht gekühlt werden müssen.

Es bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr von Brot, Kuchen, Keksen, Waffeln und ähnlichen Backwaren mit weniger als 20 % verarbeiteten Milch- oder Eiprodukten. Schokolade, Süßigkeiten (einschließlich Bonbons) und Nahrungsergänzungsmittel mit weniger als 20 % verarbeiteten tierischen Produkten können ebenfalls ohne Einschränkungen eingeführt werden.

An Kraftstoff dürfen Sie bis zu 10 Liter in einem Kanister mitführen, vorausgesetzt, dieser entspricht der Kraftstoffart Ihres Fahrzeugs.

Medikamente

Sie können Medikamente für den persönlichen Gebrauch in einer Menge von bis zu einem Monat einführen, sofern diese von den Behörden des Herstellungslandes zugelassen sind.

Sie müssen die entsprechenden medizinischen Unterlagen (z. B. Rezept, Arztzeugnis) mitführen. Bei betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln beträgt die Obergrenze fünf Tage, auch hier sind ärztliche Unterlagen erforderlich.

Strafen für Schmuggel

Wenn Sie versuchen, Waren zu schmuggeln, drohen Ihnen Geldbußen von bis zu 13.300 €. Die Höhe der Geldbuße hängt davon ab, was und wie viel Sie zu schmuggeln versucht haben. Bei Nichtdeklaration von Waren betragen die Geldbußen zwischen 265 € und 6.600 €. Wenn Sie dabei erwischt werden, Waren mit kommerziellem Wert oder solche, die Beschränkungen unterliegen, zu verstecken, können Geldbußen von bis zu 13.300 € verhängt werden.

Namhafte Beispiele für Bußgelder sind 5.100 HRK für zwei Säcke Kohl, 3.500 HRK für drei Kürbisse, 4.000 HRK für drei Autobatterien und sogar 22.000 HRK für 6 kg Frischfleisch und 5 kg Trockenfleisch.

Redaktion Service
Bild: Metkovic News

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