Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an Verstößen gegen die Bestimmungen des Seegüter- und Seehafengesetzes, aber auch der Fehlinterpretationen von Einzelpersonen, oft von solchen, die Seeeigentum selbst an sich reißen, wollen wir die Möglichkeit einer ausschließlichen Nutzung von Seeeigentum klären. Im Gegensatz zu Konzessionsgenehmigungen, bei denen es Bürgern nicht untersagt werden darf, einen maritimen Bereich zu passieren oder zu nutzen, ist es …
Norbert Rieger: Guten Tag, bei "Nichtgefallen" einfach nicht lesen. Wir veröffentlichen gratis,...