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Bosnien liefert Mamić nicht an Kroatien aus

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Das zuständige bosnisch-herzegowinische Gericht fällte ein rechtskräftiges Urteil, laut welchem Zdravko Mamić nicht an Kroatien ausgeliefert wird, da die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Auf der offiziellen Website des Gerichts wurde eine Erklärung zum Fall veröffentlicht. Am 11. Juni 2019 wurde vonseiten der kroatischen Justiz ein Ansuchen auf Auslieferung gestellt, da Zdravko Mamić von einem Gericht in Osijek (Kroatien) angeklagt wurde. Ihm wird vorgeworfen, im Rahmen einer kriminellen Vereinigung weitere 200 Millionen Kuna (umgerechnet 27 Millionen Euro) veruntreut zu haben.

Bereits am 29. August entschied ein Gericht, dass der ehemalige Dinamo Zagreb-Boss nicht an Kroatien ausgeliefert werden kann. Dies bestätigte auch das kürzliche Urteil. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Straftat, wegen welcher Маmić in Kroatien angeklagt ist, keine Straftat laut bosnisch-herzegowinischen Gesetz darstellt. Daher greift auch das Auslieferungsabkommen zwischen den beiden Balkanstaaten nicht.

Zur Erinnerung: Die kroatische Regierung erließ einen internationalen Haftbefehl für Zdravko Mamić, der 2018 des Betruges schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 6,5 Jahren verurteilt wurde. Der Verurteilte war bei der Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal zugegen und ist derzeit flüchtig. Sein Aufenthaltsort ist jedoch bekannt: Međugorje (Herzegowina).

Kosmo.at
Bild: Klix.ba
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