Das zuständige bosnisch-herzegowinische Gericht fällte ein rechtskräftiges Urteil, laut welchem Zdravko Mamić nicht an Kroatien ausgeliefert wird, da die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Auf der offiziellen Website des Gerichts wurde eine Erklärung zum Fall veröffentlicht. Am 11. Juni 2019 wurde vonseiten der kroatischen Justiz ein Ansuchen auf Auslieferung gestellt, da Zdravko Mamić von einem Gericht in Osijek (Kroatien) angeklagt …
Norbert Rieger: Hallo Julia, unser Artikel beruht auf einer Veröffentlichung der kroatischen Tou...