Nach wochenlangen Ausgangssperren zur Eindämmung zur Verbreitung von COVID-19 trauen sich nun auch Politik und Behörden im europäischen Ausland langsam an den Sportbootbereich heran und reduzieren die außerordentlichen Maßnahmen stufenweise.
Hier finden Sie die Länder, zu denen erste Informationen abrufbar sind. Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt.
Bootfahren in Kroatien
Bereits am 09. Mai 2020 wurden die Grenzen für EU-Bürger geöffnet, die Immobilien- oder Bootsbesitz nachweisen können. An den Grenzen zu Kroatien müssen lediglich Bootsregistrierung (z.B. Internationaler Bootsschein des ADAC) und Liegeplatzvertrag vorgelegt werden, um zu passieren. Die sonst obligatorische 14-tägige Heimquarantäne entfällt.
Ob Boote tatsächlich bewegt werden dürfen, ist mit den zuständigen Hafenkapitänen abzuklären.
Quelle: Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture
Bootfahren in Griechenland
In Griechenland dürfen Boote nur bewegt werden:
- in Notfällen oder bei höherer Gewalt
- bei Versorgungsengpässen wie Treibstoff, Wasser oder Vorräte
- zu Testfahrten oder für Reparaturarbeiten
Der Betrieb von Sportbooten für touristische Zwecke ist untersagt.
Quelle: Regierungserklärung
ADAC-Skipper Bild: ADAC/Yacht-Folie.de/Marina Baotić