
Kroatische Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, für kroatische Unternehmen in Österreich zu arbeiten, ohne einen österreichischen Arbeitgeber zu suchen, was bedeutet, dass sie nicht mit ihrer gesamten Familie umziehen müssen, sondern nur vorübergehend in Österreich arbeiten können.
Der österreichische Arbeitsmarkt wird am 1. Juli 2020 für kroatische Arbeitnehmer liberalisiert.
– Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr alle heute ausgefüllten Formulare ausfüllen müssen und keine Arbeitserlaubnis benötigen. Das gesamte Verfahren für die Erteilung aller Genehmigungen für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich wird erheblich verkürzt. Heute kann praktisch keine Arbeitserlaubnis eingeholt werden – betont die österreichische Rechtsanwältin Dr. Maria Škof .
Die Ausnahme bilden Tourismus- und Gastgewerbemitarbeiter, denen eine Saisonarbeitsgenehmigung erteilt wurde.
Das Problem besteht heutzutage nicht darin, eine Arbeitserlaubnis für den Sektor zu bekommen, sondern darin, sie für den Bau zu bekommen, da bestimmte Quoten erfüllt wurden.
– Ab dem 1. Juli können alle kroatischen Staatsbürger in Österreich auf die gleiche Weise eine Beschäftigung finden wie in Kroatien. Wichtig ist, dass sie einen Arbeitgeber finden – sagt Bischof.
Wenn kroatische Arbeitnehmer in Österreich anfangen, für ein kroatisches Unternehmen zu arbeiten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihren Lohn gemäß dem österreichischen Tarifvertrag zu zahlen. Außerdem muss er gemäß den österreichischen Bestimmungen alle Arbeitnehmerrechte, arbeitsfreien Tage und das Recht auf 13 und 14 Lohn haben.
Für den Fall, dass kroatische Arbeitgeber in diesem Land diese strengen Vorschriften nicht einhalten, sind die Sanktionen sehr streng – so der österreichische Anwalt.
Quelle: Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks HRT/Tomislav Šikić Erstveröffentlichung 28.10.2019 Bild: ROTWEISSROT