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Kroatien-Urlaub: Jetzt werden die Regeln verschärft

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Noch vor kurzem sind die hohen Infektionszahlen gesunken und man erhoffte sich einen normalen Sommer. Jedoch

Hier gibt es Kroatien!

bereitet die Delta-Variante große Sorgen und die Zahl der Neuinfektionen steigt erneut. Diese führen nun zu verschärften Regeln.

“Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus Österreich für Erwachsene mit einem 3G-Nachweis, dem ‘Grünen Pass’, möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren.” Ab 23. August ist auch für den Transit durch Nachbarland Slowenien ein 3G-Nachweis notwendig.

Geimpft:
Hier benötigt man den Nachweis über die erste Teilimpfung vor mindestens 22, aber nicht mehr als 42 Tagen (bei Moderna, Biontech/Pfizer und Sputnik V) beziehungsweise nicht mehr als 84 Tagen (AstraZeneca) oder den Beweis über die zweite Teilimpfung vor maximal 270 Tagen. Wer nur eine Dosis bekommt, muss mindestens zwei Wochen zurückliegen.

Getestet:
In Kroatien muss man einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist oder einen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Genesen:
“In Kroatien sind die Regeln ähnlich – hier muss eine Infektion mindestens elf und maximal 180 Tage zurückliegen – oder man wurde in den sechs Monaten seit der Genesung einmal geimpft.”, erklärt die ÖAMTC-Expertin.

komplizierter ohne Test:
Wer ohne 3G-Nachweis nach Kroatien einreist, muss einen Corona-Test nachholen und bis zum Vorliegen in Heimquarantäne gehen. Wer sich nicht testen will muss zehn Tage in Heimquarantäne sein. “Für Reisen nach Kroatien wird eine Registrierung empfohlen.”

Maßnahmen in Kroatien:
Die Regelungen in Kroatien können sich je nach Region ziemlich unterscheiden. Jegliche touristischen Unterkünfte und Lokale sind normal geöffnet. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften gilt eine Maskenpflicht, die gilt auch für Kinder ab elf Jahren. Wenn der 1,5m Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, so muss man auch im Freien eine Maske tragen. Ab 22 Uhr bis 6 Uhr gibt es ein Verbot von Alkoholverkauf. An den kroatischen Stränden gibt es Auflagen bezüglich Hygienemaßnahmen und Mindestabstand.

Redaktion Service/kosmo.at
Bild: Bundesregierung
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