Am Donnerstag hat das Zivilschutzhauptquartier der Republik Kroatien eine Entscheidung zur Aufhebung des vorübergehenden Verbots von Grenzübergängen der Republik Kroatien für eine Reihe von Nationen getroffen. Mit dem Beschluss werden die folgenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union benannt: Tschechische Republik, Ungarn, Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Deutschland und die Slowakei, deren Staatsangehörige nun den Grund für ihre Einreise in die …
Norbert Rieger: Vielen Dank!...